Missstände in der Jugendwohlfahrt – Sonderbericht der Volksanwaltschaft
19. März 2018
Zusammenfassung der Vorschläge aus dem Sonderbericht der Volksanwaltschaft zu Kindern in öffentlichen Einrichtungen, 2017, Kap. 2 „Fremdunterbringung“
- Wien: jedes 100. Kind fremdbetreut, 40,48 % der Hilfen für volle Erziehung (16/17)
- Fremdunterbringung evtl. vermeidbar bei engmaschigerem, ambulanten Hilfsangebot (17)
- verlängerte Psychiatrieaufenthalte mangels nachstationärer Betreuungsplätze, wodurch Perspektivenlosigkeit für Betroffene entsteht und Betten blockiert werden (23)
- keine bundeseinheitlichen Leistungs- und Qualitätsstandards (17, 28)
- nur teilweise kinderanwaltliche, externe Vertrauenspersonen (18)
- eklatante Unterschiede in Gruppengrößen von 8-16 Kindern (28)
- stockende Umstrukturierung in kleine familienähnliche Wohngruppen, die vorzuziehen sind (29/30)
- zu wenig multiprofessionelle Kleingruppen und Krisenabklärungsplätze (23, 25)
- Unterbringung von Kindern in anderen Bundesländern, wohinter im Burgenland ökonomische Interessen vermutet werden (Zuschlagszahlungen, 26), Anteil von Kindern aus anderen Bundesländern variiert stark in den Bundesländern (27)
- durch weit entfernte Unterbringung Unterbindung von Kontakten zu den Eltern und Entfremdung, entgegen KRK/BVG Kinder (26)
- Gewalt ist wachsendes Problem: fehlende oder unter Mitarbeitern nicht bekannte Gewaltschutzkonzepte zu Prävention und Kontrolle (20)
- Beziehungsabbrüche der schwer geschädigten Kinder durch Einrichtungswechsel (36) und Personalfluktuation (31)
- nur teilweise aufsuchende Elternarbeit, die wichtig für die Rückführung ist (39/40)
Empfehlungen der Volksanwaltschaft
- engmaschiges, ambulantes familienunterstützendes Hilfsangebot zur Vermeidung von Fremdunterbringung (17)
- Krisenabklärungsplätze (25)
- gewaltpräventive und sexualpädagogische Konzepte als Bewilligungsvoraussetzung (23)
- bundesweit kinderanwaltliche Vertrauenspersonen (23)
- Unterbringung in anderen Bundesländern vermeiden (28), steuern und kontrollieren (26); bedarfsgerechter Ausbau eigener Betreuungsstrukturen (28)
- bundesweite Umstrukturierung zu kleinen, familienähnlichen Wohngruppen (30)
- Gruppengrößen bundesweit max. 10 Kinder (28)
- Verhinderung von Beziehungsabbrüchen durch Partnereinrichtungen zur vorübergehenden Entlastung (37) und Fluktuationsbekämpfung (33)
- aufsuchende Elternarbeit mit dem Ziel schneller Rückführung in die Familie (37)
Da lag ja einiges im Dunkeln! Gott sei Dank kommt dieses unermessliche Kinderleid wenigstens stückweit ans Tageslicht. Gott segne diese armen Kinder und ihre unmenschlich behandelten Eltern!