Missstände in der Jugendwohlfahrt – Sonderbericht der Volksanwaltschaft
19. März 2018
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Zusammenfassung der Vorschläge aus dem Sonderbericht der Volksanwaltschaft zu Kindern in öffentlichen Einrichtungen, 2017, Kap. 2 „Fremdunterbringung“

  • Wien: jedes 100. Kind fremdbetreut, 40,48 % der Hilfen für volle Erziehung (16/17)
  • Fremdunterbringung evtl. vermeidbar bei engmaschigerem, ambulanten Hilfsangebot (17)
  • verlängerte Psychiatrieaufenthalte mangels nachstationärer Betreuungsplätze, wodurch Perspektivenlosigkeit für Betroffene entsteht und Betten blockiert werden (23)
  • keine bundeseinheitlichen Leistungs- und Qualitätsstandards (17, 28)
    • nur teilweise kinderanwaltliche, externe Vertrauenspersonen (18)
    • eklatante Unterschiede in Gruppengrößen von 8-16 Kindern (28)
    • stockende Umstrukturierung in kleine familienähnliche Wohngruppen, die vorzuziehen sind (29/30)
  • zu wenig multiprofessionelle Kleingruppen und Krisenabklärungsplätze (23, 25)
  • Unterbringung von Kindern in anderen Bundesländern, wohinter im Burgenland ökonomische Interessen vermutet werden (Zuschlagszahlungen, 26), Anteil von Kindern aus anderen Bundesländern variiert stark in den Bundesländern (27)
  • durch weit entfernte Unterbringung Unterbindung von Kontakten zu den Eltern und Entfremdung, entgegen KRK/BVG Kinder (26)
  • Gewalt ist wachsendes Problem: fehlende oder unter Mitarbeitern nicht bekannte Gewaltschutzkonzepte zu Prävention und Kontrolle (20)
  • Beziehungsabbrüche der schwer geschädigten Kinder durch Einrichtungswechsel (36) und Personalfluktuation (31)
  • nur teilweise aufsuchende Elternarbeit, die wichtig für die Rückführung ist (39/40)

Empfehlungen der Volksanwaltschaft

  • engmaschiges, ambulantes familienunterstützendes Hilfsangebot zur Vermei­dung von Fremdunterbringung (17)
  • Krisenabklärungsplätze (25)
  • gewaltpräventive und sexualpädagogische Konzepte als Bewilligungsvorausset­zung (23)
  • bundesweit kinderanwaltliche Vertrauenspersonen (23)
  • Unterbringung in anderen Bundesländern vermeiden (28), steuern und kontrol­lieren (26); bedarfsgerechter Ausbau eigener Betreuungsstrukturen (28)
  • bundesweite Umstrukturierung zu kleinen, familienähnlichen Wohngruppen (30)
  • Gruppengrößen bundesweit max. 10 Kinder (28)
  • Verhinderung von Beziehungsabbrüchen durch Partnereinrichtungen zur vorübergehenden Entlastung (37) und Fluktuationsbekämpfung (33)
  • aufsuchende Elternarbeit mit dem Ziel schneller Rückführung in die Familie (37)

Bericht der Volksanwaltschaft Dez 2017 Jugendwohlfahrt

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1 comment

  1. Da lag ja einiges im Dunkeln! Gott sei Dank kommt dieses unermessliche Kinderleid wenigstens stückweit ans Tageslicht. Gott segne diese armen Kinder und ihre unmenschlich behandelten Eltern!