Menschenwürde in der österreichischen Verfassung verankern
25. November 2019
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In Österreich steht der Tierschutz in der Verfassung. Nicht aber die Menschenwürde. Die Menschenwürde ist Grundlage aller Rechte und allen solidarischen Handelns! In Europa ist sie neben der EU-Grundrechtecharta in den Verfassungen von Deutschland, Polen, Belgien, Finnland, Irland, Italien, Portugal, Schweden und Spanien verankert.

Warum nicht auch in Österreich? Ich schlage vor, die Menschenwürde mit folgendem Wortlaut in der österreichischen Verfassung festzuschreiben:  Artikel 7 BVG neu:

NEU (1) Die Menschenwürde ist unantastbar. Sie ist zu achten und zu schützen.

(2) Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Die Republik (Bund, Länder und Gemeinden) bekennt sich dazu, die Gleichbehandlung von behinderten und nichtbehinderten Menschen in allen Bereichen des täglichen Lebens zu gewährleisten.

(3) Bund, Länder und Gemeinden bekennen sich zur tatsächlichen Gleichstellung von Mann und Frau. Maßnahmen zur Förderung der faktischen Gleichstellung von Frauen und Männern insbesondere durch Beseitigung tatsächlich bestehender Ungleichheiten sind zulässig.

(4) Amtsbezeichnungen können in der Form verwendet werden, die das Geschlecht des Amtsinhabers oder der Amtsinhaberin zum Ausdruck bringt. Gleiches gilt für Titel, akademische Grade und Berufsbezeichnungen.

(5) Den öffentlichen Bediensteten, einschließlich der Angehörigen des Bundesheeres, ist die ungeschmälerte Ausübung ihrer politischen Rechte gewährleistet.

Parallel zum deutschen Grundgesetz:

 Artikel 1 des deutschen Grundgesetzes 

  • Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
  • Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.
  • Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

  

Menschenwürde verankert in anderen Rechtsdokumenten:

Grundrechte Charta Art. 1

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie ist zu achten und zu schützen.

 

UN Menschenrechtscharta Präambel

Da die Anerkennung der angeborenen Würde und der gleichen und unveräußerlichen Rechte aller Mitglieder der Gemeinschaft der Menschen die Grundlage von Freiheit, Gerechtigkeit und Frieden in der Welt bildet,

 

Dazu ein Presseartikel vom 17.06.2013:

“Der Tierschutz ist vergangene Woche in der Verfassung verankert worden – nun ist es nach Ansicht des ÖVP-Behindertensprechers Franz-Joseph Huainigg höchste Zeit, auch die Menschenwürde dort unterzubringen.        Die Volkspartei hat der SPÖ einen entsprechenden Entwurf übermittelt. Behindertensprecher Huainigg hofft auf einen Nationalrats-Beschluss vor dem Sommer. Der Vorschlag der ÖVP orientiert sich an Deutschland, wo die Menschenwürde im Artikel 1 des Grundgesetzes als unantastbar verankert ist. Nach den Vorstellungen der ÖVP soll Artikel 7 der österreichischen Verfassung, in dem unter anderem festgehalten ist, dass “alle Staatsbürger vor dem Gesetz gleich sind”, um folgende Formulierung ergänzt werden: “Die Menschenwürde ist unantastbar. Sie ist zu achten und zu schützen.” Das erläuterte Huainigg am Montag bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Peter Radtke, deutscher Autor und Schauspieler, Initiator der Arbeitsgemeinschaft Behinderung und Medien in Deutschland und Mitglied des Deutschen Ethikrats.”

Quelle: https://www.diepresse.com/1419599/ovp-will-menschenwurde-in-verfassung-verankern 

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3 comments

  1. Ich bin sehr einverstanden mit dieser Erweiterung des Gesetzestextes!
    Es braucht manchmal mehr Worte um etwas im Menschen zum Schwingen zu bringen: Menshenwürde tut dies- man kann an dem dann nicht mehr achtlos vorüber gehen!

    Da gäbe es dann einege weitere Themen in der Folge…..

  2. Es jfehlt:
    Schutz der Familie als Grundlage der Gesellschaft.
    Schutz der Ehe zwischen Mann und Frau.
    Recht der Kinder auf Vater und Mutter.

  3. Ich lebe seit fast 3 Jahrzehnten in Wetsdeutschland und stelle fest, dass die Verankerung der Menschenwürde im 1. Artikel des Grundgesetzes eine Sensibilisierung der Bevölkerung bewirkt hat, die ich in Österreich vermisse.