Aus menschenrechtlicher Sicht sind Fremdunterbringungen von Kindern nur als letztes und wo möglich vorübergehendes Mittel in Betracht zu ziehen. Muss ein Kind fremduntergebracht werden, ist dabei das Wohl des Kindes vorrangig zu berücksichtigen und der regelmäßige persönliche, unmittelbare Kontakt zu beiden Eltern sicherzustellen. Erstens impliziert das Recht des Kindes, wo möglich von den eigenen Eltern […]