Bei meiner Angelobung im Wiener Gemeinderat wollte ich den Zusatz “so wahr mir Gott helfe” verwenden. Dann las ich in der Wiener Stadtverfassung: “Ein Gelöbnis mit Zusätzen gilt als verweigert” – die Folge wäre der sofortige Mandatsverlust. Die Rechtsprofessoren, die die Stadtverfassung kommentieren, meinen, dass die religiöse Formel entgegen dem Wortlaut der Verfassung dennoch zulässig […]