Antrag auf Abberufung des Finanzdirektors der Stadt Wien aus dem Aufsichtsrat der VKMB
27. Juni 2017
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Der Rechnungshof kritisiert seit Jahren (zuletzt im Follow-up-Bericht im Mai 2017 aus der Reihe Wien 2017/6) völlig zu Recht, dass der Finanzdirektor der Stadt Wien, der in erster Linie die Stadt Wien als Auftraggeber zu vertreten und dabei auf die Einhaltung der Prinzipien der Sparsamkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit zu achten hat, nicht gleichzeitig Aufsichtsratsmitglied in der VAMED Krankenhaus Management und Betriebsführungsges. m.b.H. (VKMB) sein kann, die für die technische Betriebsführung im AKH zuständig ist und somit eindeutig als Auftragnehmerin der Stadt fungiert.

Trotz dieser klar ersichtlichen Unvereinbarkeit zwischen diesen beiden Aufgaben hält die Stadt Wien an dieser Konstruktion weiterhin fest und argumentiert dies mit der Sonderstellung des AKH und der damit verbundenen Wahrung der Einschau-, Informations- und Kontrollrechte. Außerdem wurde gegenüber dem Rechnungshof betont, dass ohnedies kein Mitglied aus der Generaldirektion des KAV oder aus der Teilunternehmung AKH im Aufsichtsrat der VKMB vertreten ist.

Diese Argumentation ist aufgrund der geschilderten Interessenskonflikte, die mit der Ausübung der beiden Funktionen unweigerlich verbunden sind, nicht nachvollziehbar. Die Wiener Stadtregierung muss hier eine klare Trennung vornehmen, indem sie die Empfehlung des Rechnungshofes umsetzt und den Finanzdirektor der Stadt Wien als Mitglied des Aufsichtsrates der VKMB abberuft.

Der Wiener Gemeinderat möge sich dafür aussprechen, die Empfehlung des Rechnungshofes umzusetzen, indem der Finanzdirektor der Stadt Wien als Mitglied des Aufsichtsrats der VKMB umgehend abberufen wird!

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