Aktuelles
Antrag zur Situation in der Bergkarabach-Region
14. Oktober 2020
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Entschließungsantrag

betreffend die aktuelle Situation in der Region Bergkarabach

eingebracht im Zuge der Debatte Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Außen- und Europapolitischen Bericht 2019 der Bundesregierung (III-150/373 d.B.) (TOP 4)

Ende September ist der seit Jahrzehnten schwelende Territorialkonflikt zwischen der Republik Armenien und der Republik Aserbaidschan um die Region Bergkarabach erneut aufgeflammt. Am 27. September wurde in Armenien sowie in Aserbaidschan der Kriegszustand erklärt und die Mobilmachung von militärischen Einheiten angeordnet. Seither kommt es zu immer schwereren militärischen Kampfhandlungen entlang der gesamten Kontaktlinie und darüber hinaus. Es kommen auf beiden Seiten schwere Artillerie, Kampfhubschrauber, Flugzeuge und Kampfdrohnen zum Einsatz. Bei diesen Kampfhandlungen handelt es sich um die schwersten Gefechte seit Inkrafttreten des Waffenstillstands von 1994. Armenien und Aserbaidschan werfen sich gegenseitig die Schuld für die Eskalation und Angriffe auf die Zivilbevölkerung vor.

Gerade für die Zivilbevölkerung spitzt sich die Situation immer mehr zu. Es gibt beunruhigende Berichte über Angriffe auf Dörfer und Städte sowie Zerstörungen der zivilen Infrastruktur wie Schulen und Krankenhäuser durch schwere Artillerie. Tausende Personen mussten aus der Region bereits fliehen. Aufgrund des Fehlens von neutralen Beobachtern vor Ort gibt es kaum verlässliche Angaben über die Entwicklung des Konflikts und vor allem die zivilen Opferzahlen auf beiden Seiten. Detaillierte und stichhaltige Informationen sind rar, die Überwachung durch die OSZE vor Ort ist nach wie vor aufgrund von COVID-19 ausgesetzt. Auch Journalistinnen und Journalisten geraten offenbar vermehrt unter Feuer.

Seit dem Ausbruch der Kämpfe Ende September haben die Europäische Union, der Hohe Vertreter der EU für die Außen- und Sicherheitspolitik, die Ko-Vorsitzenden der Minsk-Gruppe der OSZE, VN-Generalsekretär Antonio Guterres und die VN-Hochkommissarin für Menschenrechte Michelle Bachelet beide Seiten zur Einstellung der Kampfhandlungen, dem Schutz der Zivilbevölkerung und zur raschen Wiederaufnahme von Verhandlungen aufgerufen.

Die Türkei, welche Aserbaidschan militärisch und politisch unterstützt, verschärft den Konflikt. Besorgniserregend sind zudem Berichte über die Rekrutierung von ausländischen Kämpfern. Diese externe Einmischung heizt den Konflikt weiter an und könnte eine weitere, auch regionale Destabilisierung nach sich ziehen.

Am 10. Oktober wurden im Rahmen eines Treffens in Moskau eine humanitäre Waffenruhe, der Austausch von Gefangenen und gefallenen Soldaten und die Aufnahme substanzieller, durch die Ko-Vorsitzenden der Minsk-Gruppe der OSZE fazilitierten Gespräche vereinbart. Trotz der vereinbarten Waffenruhe kam es am 12. Oktober erneut zu Kampfhandlungen.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten, wird ersucht, auch weiterhin auf bilateraler und multilateraler Ebene für eine sofortige Einstellung der Kampfhandlungen und die Einhaltung des Völkerrechts, vor allem jenen völkerrechtlichen Verpflichtungen zum Schutz der Zivilbevölkerung und ziviler Infrastruktur, durch beide Seiten entschlossen einzutreten. In diesem Zusammenhang wird der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten ersucht, auf europäischer Ebene dafür einzutreten, dass die Europäische Union, humanitäre Hilfe für die betroffene Zivilbevölkerung zur Verfügung stellt und ihren Einfluss auf alle beteiligten Akteure im Konflikt um Berg-Karabach, geltend macht, um den Zugang zur humanitären Hilfe für die Versorgung der Zivilbevölkerung sicherzustellen.

Der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten wird ersucht, auf europäischer Ebene dafür einzutreten, dass die Europäische Union ihren Einfluss auf alle beteiligten Akteure, insbesondere die Türkei, geltend macht, um die äußere Einmischung in den Konflikt wie Waffenlieferungen an die Konfliktparteien zu stoppen und auf eine rasche Deeskalation hinzuwirken, eine nachhaltige Waffenruhe umzusetzen, sich- sofern es die COVID-19 bedingte Situation erlaubt- für eine rasche Rückkehr der OSZE Beobachter einzusetzen, und eine Rückkehr zum Verhandlungstisch zu erzielen. Ebenso wird der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten ersucht, sich dafür einzusetzen, dass die Europäische Union einen inklusiven Friedensprozess aktiv unterstützt und sich für die nachhaltige Stabilisierung der Region einsetzt.

Zudem wird der zuständige Bundesminister ersucht, sich für eine friedliche Beilegung des Konflikts in Bergkarabach durch substantielle Verhandlungen unter der Schirmherrschaft der Ko-Vorsitzenden der Minsk-Gruppe der OSZE einzusetzen und bei Bedarf direkte Gespräche in Wien zwischen Armenien und Aserbaidschan zu ermöglichen.“

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