Heute, 6.10.2021, wurde im Sozialausschuss des Parlaments der Jahresbericht des Anwalts für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen 2020 behandelt.
Im Jahresbericht fordert der Behindertenanwalt unter anderem eine „Neuregelung des Schwangerschaftsspätabbruchs unter Beibehaltung der allgemeinen Fristenlösung“ durch die „Streichung der embryopathischen Indikation“ sowie einen „deutlichen Ausbau von Unterstützungsstrukturen für Familien mit Kindern mit Behinderungen“. (S. 50) Alle Parteien außer die SPÖ nahmen den Bericht zur Kenntnis – die SPÖ konnte sich damit aufgrund der Forderung der Streichung der embryopathischen Indikation nicht anfreunden.
ÖVP-Menschenrechtssprecherin Abg. Gudrun Kugler begrüßt diesen Vorstoß, der sich auch mit den langjährigen Forderungen des VN-Ausschusses für die Behindertenrechtskonvention deckt. „Bereits 2013 empfahl der VN-Ausschuss für die Behindertenrechtskonvention in seinen Concluding Observations an Österreich, die Ungleichbehandlung von Kindern mit Behinderung in Bezug auf die Fristen von Schwangerschaftsabbrüchen abzuschaffen. Die Tatsache, dass in Österreich die Abtreibung eines Kindes ohne Behinderung bis zum 3. Monat, jene eines möglicherweise behinderten Kindes bis zum Eintreten der Wehen straffrei ist, stellt eine Diskriminierung von Kindern mit Behinderungen dar, die aus menschenrechtlicher Sicht höchst problematisch ist“, so Kugler. „Die Forderungen des Behindertenanwalts im Jahresbericht für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, die embryopathische Indikation zu streichen, unterstütze ich daher.“ Auch die Sprecherin für Menschen mit Behinderungen der ÖVP, Abg. Kira Grünberg, teilt die Auffassung der Behindertenanwaltschaft.
Des Weiteren stellte auch der österreichische Behindertenrat (ÖBR) in einer Aussendung fest, dass „die durch den Gesetzgeber vorgenommene Differenzierung von Ungeborenen mit Behinderungen und Ungeborenen ohne Behinderungen diskriminierend ist“.
Die Forderungen des Behindertenanwalts decken sich auch mit der aktuellen Evaluierung des Sozialministeriums zum letzten Nationalen Aktionsplan Behinderung. Dort heißt es: „Die Frage, ob das bestehende Gesetz zu einer weiteren Stigmatisierung und Stereotypisierung von Menschen mit Behinderungen geführt hat, wird also mit Hinweis auf das Beratungs- und Betreuungsangebot beantwortet. Diese Antwort geht auf die Folgen für Frauen und Eltern ein, wobei jedoch genauer auszuführen ist, inwiefern es sich dabei um geeignete Schritte handelt, um der Stereotypisierung und Stigmatisierung von Menschen mit Behinderungen entgegen zu wirken. Schon in den Abschließenden Bemerkungen zum ersten Staatenbericht wird die Empfehlung abgegeben, dass die unterschiedliche Fristenregelung bei einem Schwangerschaftsabbruch aufgrund von Behinderung abzuschaffen sei (vgl. BMASK 2013 6).“
Weiters heißt es: „Aus dem zweiten und dritten Staatenberichtsverfahren heraus stellt sich die Frage nach der UN-BRK Konformität des Paragraf 97 StGB. Schon in den Abschließenden Bemerkungen zum ersten Staatenbericht erfolgt der Hinweis darauf, dass die unterschiedliche Fristenregelung bei einem Schwangerschaftsabbruch aufgrund von Behinderung abzuschaffen ist (vgl. BMASK 2013a 6). Auch Volksanwaltschaft und Monitoringausschuss betätigen den Widerspruch der Regelungen zu Schwangerschaftsabbruch mit der UN-BRK (vgl. Volksanwaltschaft 2018 5, Monitoringausschuss 2018 8). Im Subkapitel „2.4 Schwangerschaft und Geburt“ des NAP Behinderung 2012–2020 wird das Thema nicht aufgegriffen (vgl. BMASK 2012 38–40). In zwei der Interviews wird auf die Frage des Schwangerschaftsabbruches eingegangen. In beiden wird darauf verwiesen, dass – wie auch die Abschließenden Bemerkungen und die Berichte zum zweiten und dritten Staatenberichtsverfahrens zeigen – Paragraf 97 StGB im NAP Behinderung 2012–2020 nicht ausreichend hinterfragt wurde. Die Experten oder Expertinnen erachten eine Diskussion darüber als notwendig (vgl. I50, I55).
Link zum Bericht des Sozialministeriums:
https://www.sozialministerium.at/Themen/Soziales/Menschen-mit-Behinderungen/Nationaler-Aktionsplan-Behinderung.html
Link zum Bericht des Anwalts für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung: https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXVII/III/III_00352/index.shtml
Link zu den Concluding Observations des VN-Ausschusses:
http://docstore.ohchr.org/SelfServices/FilesHandler.ashxenc=6QkG1d%2FPPRiCAqhKb7yhsnzSGolKOaUX8SsM2PfxU7s9lOchc%2Bi0vJdc3TEt6JuQH6d6LwuOqunaiCbf0Z0e%2B%2FWMb4CH5VprCrZY%2BNACxgE0TuveykmCBkAshdLAsUeB
Link zur Aussendung des Österreichischen Behindertenrates:
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20190409_OTS0015/fristenloesung-muss-unangetastet-bleiben