Seit 1. April 2017 können auch Asylwerberinnen und Asylwerber, die seit drei Monaten zum Asylverfahren zugelassen sind, bewilligungsfrei haushaltstypische Dienstleistungen in Privathaushalten (z.B. Gartenarbeiten, Kinderbetreuung etc.) mit einer Entlohnung über den Dienstleistungsscheck übernehmen. Die Zulassung zum Asylverfahren wird mit der Aufenthaltsberechtigungskarte (weiße Karte) nachgewiesen. Der Grundgedanke des Dienstleistungsschecks ist es, Arbeiten in privaten Haushalten wie […]