Das neue Regierungsprogramm: ausgewählte Stellen
20. Dezember 2017
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Regierungsprogramm: https://www.oevp.at/download/Regierungsprogramm.pdf

Kurzfassung des Regierungsprogramms: https://www.oevp.at/download/Regierungsprogramm_Kurzfassung.pdf

Ausgewählte Stellen:

„Zusammen.“ (1) So lautet das erste Wort des Titelblatts des Regierungsprogramms von ‚Neuer Volkspartei‘ und ‚Freiheitlicher Partei Österreichs‘ für die Jahre 2017-2022 – Man will  „…in den kommenden fünf Jahren gemeinsam für Österreich…“ (7) arbeiten. 

In den „Prinzipien“ ist von Generationengerechtigkeit die Rede: „…Wir wollen eine Politik mit langfristiger Perspektive machen, die neue Schulden so weit wie möglich einschränkt, sich nicht auf dem Rücken der nachfolgenden Generation finanziert und Fairness sowie soziale Gerechtigkeit für alle Generationen ermöglicht.“ Weiters heißt es dort über die Familie: „Die Familie als Gemeinschaft von Frau und Mann mit gemeinsamen Kindern ist die natürliche Keimzelle und Klammer für eine funktionierende Gesellschaft und garantiert zusammen [schon wieder!] mit der Solidarität der Generationen unsere Zukunftsfähigkeit. Für uns stehen vor allem die Kinder im Mittelpunkt – Familie soll ein Ort sein, wo sie behütet aufwachsen können und gut auf das Leben vorbereitet werden.“ 

Auch der Begriff der ‚Nachhaltigkeit‘ findet sich hier: „Unser Verständnis von Verantwortung für die Schöpfung [eine schöne Anleihe beim christlichen ‚wording‘!] reicht über die Gegenwart hinaus. Die Politik soll den Anforderungen und Bedürfnissen der nächsten Generation entsprechen. Der nachhaltige Umgang mit der Natur und eine erfolgreiche wirtschaftliche Entwicklung sind keine Gegensätze, sie bedingen einander.“ (9) 

Relativ weit ‚vorne‘ im Text findet sich ebenfalls ein klares Bekenntnis zur direkten Demokratie (7) sowie als Ausdruck von Friedenspolitik die Absicht zur Stärkung des internationalen Engagements Österreichs: „Wir bekennen uns weiterhin zu einer  aktiven Neutralitätspolitik Österreichs und damit verbunden zu einer konsequenten Fortsetzung der österreichischen Initiativen für Abrüstung, Rüstungskontrolle und die Nicht-Weiterverbreitung von Nuklearwaffen sowie zum Eintreten für eine nuklearwaffenfreie Welt. (12) 

Bedeutsam auch das Bekenntnis zum Prinzip der „Subsidiarität als Leitsatz für die  Entwicklung Europas“ (12). Eine (staatliche) „Aufgabenreform unter breiter Bürgerbeteiligung“ (16) wird avisiert. 

Versprochen wird eine „Stärkung der Demokratie“ (19/20). Hoffentlich zuverlässig funktionieren wird der „Schutz des Rechts auf Bargeld durch die Verfassung“ (21). Interessant ist die „Einführung einer Staatszielbestimmung Wirtschaftsstandort: Die Republik bekennt sich zu Wachstum, Beschäftigung und einem wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstandort“ (21).

Zustimmung finden wird vor allem in auslandskulturpolitischer Hinsicht die beabsichtigte „Schaffung von ‚Österreich-Häusern‘ im Ausland, damit Botschaften zu „One-Stop-Shops“ für Visa, Wirtschaftsberatung, Spracherwerb und Kulturvermittlung werden, durch Einbindung sämtlicher Außenvertretungen und verstärkte Kooperation mit der WKO, unter Einbindung des BMEIA“. 

EU- bzw. europapolitisch bemerkenswert ist folgende Absicht, „Bei einer umfassenden europäischen Debatte über die Reform bzw. Zukunft der EU wird in Österreich ein eigener EU-Konvent einberufen, um die österreichische Position zu erarbeiten“ (23). Wobei zu hoffen ist, dass die solchermaßen erarbeitete österreichische Position die tatsächlichen Interessen unseres Landes angemessen zum Ausdruck bringt – dort, wo eine ‚Renationalisierung‘ von Politik einer Zentralisierung und Bürokratisierung vorzuziehen ist. 

Anlass zu Widerspruch der Betroffenen bietet gewiss die folgende Passage im ‚Klartext‘: „Klare Politik gegenüber der Türkei: Keine Zustimmung zu einem EU-Beitritt der Türkei. Verbündete zur Erreichung des endgültigen Abbruchs der EU-Beitrittsverhandlungen zu Gunsten eines Europäisch-Türkischen Nachbarschaftskonzeptes werden gesucht.“ (23)  

Zu begrüßen ist unter anderem die „Aktive Wahrnehmung der Schutzfunktion für Südtirol“ (24). 

Auch die folgende integrationspolitische Ansage wird hoffentlich durch eine entsprechende politische und administrative Praxis in die Tat umgesetzt: „Unsere demokratischen Werte sowie die Grundsätze der Aufklärung und der allgemeinen Menschen- und Bürgerrechte, die Österreich und das heutige Europa geformt haben, bilden dafür das feste, gemeinsame Fundament. Sie gelten für alle, die bei uns leben oder zu uns kommen.“ (29) 

Das ‚offene Wort‘ wird weiter gepflogen und damit indirekt auch ein politisches Versagen der jüngsten Vergangenheit zugegeben: „Dafür muss die illegale Migration in unser Land gestoppt und qualifizierte Zuwanderung am Bedarf Österreichs  ausgerichtet werden. Zudem sind wir bereit, jenen Menschen, die unsere Hilfe wirklich brauchen, im Wege des Asyls Schutz für die Dauer ihrer Verfolgung zu bieten. (29) 

Hinsichtlich der Integrationsproblematik werden auch die Ursachen beim Namen genannt: „Probleme im Bereich der Integration müssen erkannt, offen angesprochen, gelöst und dürfen nicht aus falsch verstandener Toleranz verschwiegen werden. Einer zunehmenden (vor allem islamistischen) Radikalisierung, dem Entstehen von Parallelgesellschaften sowie einem vermehrten Einfluss aus dem Ausland wird entgegengetreten.“ (37) 

Eine aktuelle Neuauflage des früheren Grundlehrgangs für Zivildienstleistende ist gewiss wünschenswert: „E-Learning-Tool für Staatsbürgerschaftskunde (auch für Grundwehrdiener)“ (36).

Einem dringenden Erfordernis entspricht auch dieses umfangreiche und komplexe Vorhaben: „Neuausrichtung des Kultusamts und Entwicklung zur zentralen Verwaltungsbehörde in Fragen der Religionsgesellschaften mit stärkeren Kontrollbefugnissen, Schaffung einer einheitlichen, institutionenübergreifenden bundesweiten Datenbank über Zuwanderer und Flüchtlinge, um einen gesamthaften Überblick über sämtliche relevante Daten zu Aufenthaltsstatus, Sozialleistungen, Integrationsfortschritten, Erfüllung der individuellen Integrationspflichten etc. zu erlangen; Gestaltung notwendiger rechtlicher Rahmenbedingungen für den effizienten Datenaustausch zwischen den Behörden im Fremden- und Sozialwesen; Jährliche Erstellung eines wissenschaftlichen Berichts zum Thema der Entstehung von Parallelgesellschaften in Österreich (segregierte problematische Milieus) unter Berücksichtigung des Schutzes der Frauen, kulturell bedingter Gewalt, Kinder-, Mehrfach- und Zwangsehen sowie der Praktizierung der Scharia.“ (38) 

Pädagogisch sinnvoll und für eine Integration gleichsam eine ‚conditio sine qua non‘ darstellend ist diese Ankündigung: „Ein zweites verpflichtendes Kindergartenjahr für Kinder mit keinen oder mangelnden Deutschkenntnissen wird eingeführt (nach Sprachstandsfeststellung); Deutsch vor Regelunterricht flächendeckend für ganz Österreich: Kinder, die keine ausreichenden Deutschkenntnisse aufweisen, sollen in separaten Klassen unterrichtet werden, bis ein ausreichendes Sprachniveau erreicht wird, um dem Regelunterricht zu folgen. Dazu wird das „ausreichende Beherrschen der deutschen Sprache“ als Schulreifekriterium festgelegt.“ (39)  

Nochmals werden ‚Ross und Reiter‘ klar benannt: „Kampf gegen den politischen Islam – Österreich gewährleistet die Glaubens- und Religionsfreiheit, aber bekämpft den politischen Islam. Sicherstellung einer umfassenden Kontrolle der Darstellung der Lehre, einschließlich eines Textes der wesentlichen Glaubensquelle (Koran), gemäß § 6 Islamgesetz.“ (39) 

Sehr umfangreich sind die Absichten hinsichtlich von „Reformen im Zivil- und Familienrecht“ (42 und 43); hier sind weitere Konkretisierungen abzuwarten. 

Das Thema ‚Landesverteidigung‘ erhält den gebührenden Stellenwert: „Das neutrale Österreich bekennt sich zur militärischen Landesverteidigung durch das Bundesheer, welches als Einsatzheer zu führen und nach den Grundsätzen eines Milizsystems einzurichten ist, sowie zur allgemeinen Wehrpflicht.“ (51) Explizit erfolgt nochmals das „Bekenntnis zu einem starken Österreichischen Bundesheer“ (52) 

Das eingeschlossene Bekenntnis zu einem umfassenden Kunst- und Kulturbegriff, der auch die Geschichte (inklusive ihrer ‚Schattenseiten‘) einschließt, ist eindeutig: „Österreich ist eine starke Kunst- und Kulturnation und das soll auch in Zukunft so bleiben. Mit einer übergreifenden Kunst- und Kulturstrategie wird Österreich ein Zielbild entwerfen, wie es sich zukünftig international bei diesem Thema positionieren will und Kunst und Kultur in Österreich nachhaltig stärken will. Auch das Gedenkjahr 2018 wird für diese Bundesregierung eine ganz wichtige Rolle spielen.“ (58) 

Relativ konkret sind die kulturpolitischen Ziele: „1. Schaffung klarer und einheitlicher strategischer Schwerpunkte für das Kulturland Österreich in enger Abstimmung mit den beteiligten Gruppen, 2. Förderung österreichischer Kunst und Kultur mit besserer Planbarkeit und klarer Ergebnisorientierung – weg vom Gießkannenprinzip, 3. Einfache Strukturen, klare Kompetenzen und weniger Bürokratie für die Kultureinrichtungen des Bundes, 4. Das Gedenkjahr 2018 als gemeinsames Projekt für das ganze Land etablieren 5. Kinder und Jugendliche für Kunst und Kultur begeistern“ (92).

Beim Kapitel ‚Bildung‘ steht ein klares Bekenntnis am Beginn: „Ein modernes Bildungssystem muss diesen differenzierten Anforderungen durch eine differenzierte Struktur an Schultypen Rechnung tragen. Eine wesentliche Komponente im Bildungssystem ist das Erreichen relevanter Bildungsziele.“ (59) Diese klare Absage an alle nivellierenden Tendenzen ist – nach einer fast unendlichen Geschichte von Schulversuchen und (auch) daraus resultierenden gleichmacherischen Vorstellungen ist nur zu begrüßen! 

Aus praktischer Sicht uneingeschränkt zu begrüßen ist die „Verschärfungen der Bestimmung zur Ahndung von Schulpflichtverletzungen“ und die „Möglichkeit  zur Festlegung von Verhaltensvereinbarungen mit klaren Konsequenzen bei Verstößen an Schulen…“ (62).

Lange gefordert wurde von Experten die „Weiterentwicklung des Mutter-Kind-Passes zu einem Eltern-Kind-Pass zur umfassenderen Erfassung der individuellen Entwicklung des Kindes“ (63). Aus pädagogischer Sicht ebenfalls sehr zu begrüßen ist die Eindeutigkeit in der Beurteilung schulischer Leistungen „Aufbauend auf einer klaren fünfteiligen Notenskala („Sehr gut“ bis „Nicht Genügend“) für alle Schultypen erfolgt eine genaue Definition, welche Note vergeben werden kann bzw. muss“ (65) 

Nicht nur für die Kirchen und Religionsgemeinschaften wichtig ist diese Festlegung: „Konfessioneller Religionsunterricht unter Beibehaltung der differenzierten Religionsausrichtungen (z.B. Aleviten, christlich-orthodoxe Gemeinden); verpflichtender Ethikunterricht für alle, die keinen konfessionellen Religionsunterricht besuchen.“ (65) 

Eine Antwort auf die Entwicklungen in jüngster Zeit ist die „Stärkung der Aufsicht über Bildungseinrichtungen, stärkere Sanktions- und Kontrollmöglichkeiten. Die Bildung und Betreuung von Schülerinnen und Schülern, Kindern und Jugendlichen in allen (elementar)pädagogischen Einrichtungen hat auf Basis der jeweiligen Lehrpläne und der Grundsätze der Verfassung sowie der Werte- und Gesellschaftsordnung zu erfolgen.“ (66) 

In hochschulpolitischer Hinsicht heißt es: den „Hochschulsektor unter Bedachtnahme gezielter Profilbildung ausbauen und stärker am gesellschaftlichen Bedarf ausrichten,“ (71) sowie „Faire Rahmenbedingungen fürs Studium: [durch] Moderate Studienbeiträge.“ (72) 

Weitblick und Kompetenz hinsichtlich der Technologiefolgenabschätzung signalisieren folgende Pläne: „Einrichten eines ‚Ethikrates Digitalisierung‘ für gesellschaftliche Fragen in Zusammenhang mit der Digitalisierung; Zusammenführung mit dem Robotikrat des BMVIT als Beratungsgremium der Bundesregierung; Schaffung einer Plattform/Anlaufstelle für gesellschaftliche Innovation und Open Innovation; Mobilisierung von privatem Kapital zur Lösung gesellschaftlicher Herausforderungen, insbesondere Demographie, Klimaschutz, Energie, Bildung; Prüfung eines Pilotprojektes „Austrian Green Bonds“ zum Ausbau erneuerbarer Energieträger etc.; Stärkung von Social Crowdfunding, Impact Investing, Social Entrepreneurship/Ökosozialem Unternehmertum − Entwicklung anerkannter Wirkungs- und Investmentkriterien für Impact Investments − Nichttechnologische, gesellschaftliche Innovation und Social Entrepreneurship stärker in Förderprogramme miteinbeziehen.“ (79) 

Weiter wird unterstrichen die „Digitalisierung der Bildung, der Wirtschaft und des Sicherheitsbereiches (…) Dafür ist eine Digitalisierungsoffensive im Bildungsbereich erforderlich: die Überarbeitung der Lehrpläne in Richtung Digital- und Medien- kompetenzen ebenso wie die verpflichtende Weiterbildung für Lehrerinnen und Lehrer  sowie ein breites Angebot an digitalen Lehrberufen. In diesem Zusammenhang soll der Einsatz moderner Technologien im Unterricht massiv forciert werden.“ (82)

Dringend erforderlich ist eine „Öffentliche Debatte über medienpolitische Grundsatzfragen: Wesentliche Reformen im Bereich der Medienpolitik sind von hoher demokratiepolitischer Relevanz“ (86) Endlich kommt hier eine echte Medienpolitik zum Ausdruck: „Die Bundesregierung plant zur Vorbereitung ihres Medien-Maßnahmenpakets, speziell hinsichtlich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, die Abhaltung einer umfassenden Medien-Enquete unter Beteiligung aller Stakeholder sowie der Zivilgesellschaft. Abhaltung einer Medienenquete im Frühjahr 2018 mit folgenden Zielen: Breite Einbindung der Stakeholder der österreichischen Medienlandschaft, Erarbeitung von Leitlinien für ein ORF-Gesetz NEU, Definition von medienpolitischen Leitlinien für den Medienstandort Österreich im digitalen Zeitalter.“ (86)  

Beim breitenwirksamen Thema ‚Sport‘ dominiert der Spitzensport: „1. Bessere strategische Steuerung der Sportförderung durch eine übergeordnete nationale Sportstrategie sowie eine schlanke Abwicklungsstruktur, 2. Richtige Rahmenbedingungen für Erfolge im Spitzensport schaffen 3. Sport und Bewegung als Grundlage für eine gesunde Lebensführung stärken 4. Junge Menschen für Sport und Bewegung begeistern – Förderung des Universitätssports 5. Sport als Querschnittsmaterie: Die vielfältigen Potenziale des Sports für Wohlstand und gesellschaftlichen Zusammenhalt nutzen“ (87).  

Innovativ ist die „Schaffung eines (vollrechtsfähigen) Denkmalfonds (Förderverwaltung, Spendenaufkommen, Zivilgesellschaft), [die] Prüfung der Einrichtung einer Bundesstiftung für die Finanzierung von zentralem Erwerb bedeutender Kunst- und Kulturobjekte und die Durchführung von Restaurierungs- und Renovierungsarbeiten“ (93) Das erinnert an die im Vereinigten Königreich erfolgreich tätige ‚Heritage Foundation‘. 

Überfällig ist es, das „Bundesdenkmalamt neu auf[zu]stellen: Reorganisation des Bundesdenkmalamtes hin zu mehr Serviceorientierung, Besserstellung von privaten Denkmaleigentümern im Fall von Investitionen), aber auch die nach üblen Malversationen in einzelnen Theatern erforderliche „Neuaufstellung der Bundestheaterholding“

Zu begrüßen ist auch die „Attraktivierung des Besuchs von Bundesmuseen durch spezielle preisliche Angebote, insbesondere für Familien“. „Das Gedenkjahr 2018 als gemeinsames Projekt für das ganze Land etablieren: Die kommende Legislaturperiode, insbesondere das Jahr 2018, steht im Zeichen vieler Jubiläen, Gedenk- und Jahrestage. Neben zahlreichen weiteren Jubiläen (z.B. 1848 – Jahr der demokratischen Revolution, 1948 – Allgemeine Erklärung der Menschenrechte) markiert 2018 vor allem den 100. Jahrestag der Gründung der Republik Österreich. Wir wollen ein würdiges, inhaltlich breit aufgestelltes Gedenken an diese Ereignisse ermöglichen. Dabei wollen wir die Bundesländer und deren Kultureinrichtungen möglichst umfassend einbinden und so ein gemeinsames, österreichweites Gedenken ermöglichen. Dies soll sowohl die Geschichte von Altösterreichern (z.B. Südtirol) und Vertriebenen miteinbeziehen als auch die guten Beziehungen zu unseren Nachbarn, die sich gerade in den letzten Jahrzehnten entwickelt haben. 2018 markiert aber auch den 80. Jahrestag des „Anschlusses“ Österreichs an das nationalsozialistische Deutsche Reich.“ (95) 

Neben dem expliziten Bekenntnis zu den Altösterreichern wird nun auch den Vertriebenen Aufmerksamkeit gewidmet wird.  

Familienpolitik ist einer der Schwerpunkte der neuen Koalitionsregierung; versprochen wird „Ein großes Plus für Familien: Familien werden stärker als bisher gefördert, indem jedes Kind das Nettoeinkommen erhöht. Im Wege des „Familienbonus Plus“ wird die Steuerlast pro Kind um bis zu 1.500 Euro reduziert. Wenigverdiener werden durch eine Reduktion des Arbeitslosenversicherungsbeitrags entlastet. Antragslose Verfahren zum Erhalt von Familienleistungen werden ausgebaut. Gleichzeitig erfolgt eine europarechtskonforme Anpassung der Familienbeihilfe an die Lebenshaltungskosten jener Staaten, in denen die begünstigten Kinder leben.“ 

Fairness und Gerechtigkeit wird aber auch für andere Lebenslagen bzw. Lebensphasen versprochen: „Soziale Absicherung im Alter durch eine Mindestpension: Wer ein Leben lang gearbeitet und Beiträge geleistet hat, dem muss das staatliche Pensionssystem im Ruhestand soziale Sicherheit garantieren. Daher führen wir eine erhöhte Mindestpension von 1.200 Euro für Menschen mit 40 Beitragsjahren ein. Ehepaare erhalten bei 40 Beitragsjahren eines Partners  zumindest 1.500 Euro. Die Pensionen werden jährlich auf Vorschlag der Pensionskommission angepasst.“ 

In diesem Kapitel finden auch die migrationspolitischen Zusammenhänge eine Beachtung: „Stopp der Zuwanderung in den Sozialstaat: Menschen, die arbeiten oder jahrelang einen Beitrag für Österreich geleistet haben, sollen finanziell besser gestellt sein als andere, die das nicht tun oder getan haben. Eine Zuwanderung in den österreichischen Sozialstaat über den Bezieherkreis der Sozialhilfe (Mindestsicherung) muss gestoppt werden. Die Geldleistung für Asylberechtigte und subsidiär Schutzberechtigte in der Mindestsicherung NEU wird daher auf 365 Euro Grundleistung sowie einen möglichen Integrationsbonus von 155 Euro reduziert. Leistungen für eine Bedarfsgemeinschaft werden mit 1.500 Euro gedeckelt.“ 

Beabsichtigt ist auch eine „Zusammenlegung der Sozialversicherungen: Es ist unser Ziel, am System zu sparen und nicht am Menschen. Ein Bereich, in dem es immer noch viele Ineffizienzen und Doppelgleisigkeiten gibt, sind die Sozialversicherungen. Wir wollen hier eine österreichweite Leistungsharmonisierung erreichen und gleichzeitig die Anzahl der Träger auf maximal vier bis fünf Träger reduzieren. Die Zusammenlegung und Verschlankung der Strukturen in den Sozialversicherungen wird eines der großen Reformprojekte dieser neuen Bundesregierung.“ (100) 

Es folgt ein explizites Bekenntnis zur Familie: „Familien sind das Fundament unserer Gesellschaft. Die Familie, geprägt durch die gegenseitige Verantwortung der Generationen und der Partner zueinander, ist der wichtigste soziale Kern jeder Gesellschaft. Familie steht für Kinder, für soziale Sicherheit und für eine wertorientierte  Erziehung unserer Jugend. Familien sind dort, wo Kinder leben.“ (101) Eindrucksvoll ist auch ein klares Bekenntnis zur Wahlfreiheit: „Echte Wahlfreiheit muss sowohl die Bedürfnisse jener Elternteile berücksichtigen, die sich für einen früheren Wiedereinstieg ins Berufsleben entscheiden, als auch die Bedürfnisse derer abdecken, die sich für eine Kinderbetreuung zu Hause bis zum Kindergarteneintritt entscheiden.“ (101) 

Konkret sind die folgenden familienpolitischen Vorhaben: „Nutzung bestehender Instrumente zur Koppelung von familienpolitischen Geldleistungen an bestimmte Bedingungen (Spracherwerb, Schulbesuch, Deutsch- und Wertekurse etc.); Weiterentwicklung des Mutter-Kind-Passes und des Bildungskompasses zu einem umfassenden Entwicklungspass (unterschiedliche Schwerpunkte je nach Lebensabschnitt für Kinder und Jugendliche bis zur Volljährigkeit); Europarechtskonforme Indexierung der Familienbeihilfe (Anpassung an die Lebenshaltungskosten im jeweiligen EU-Staat); Familien-Steuerbonus: Ein Plus bis zu 1.500 Euro pro Kind und Jahr (Reduktion der Lohnsteuerpflicht; nicht negativ wirksam“ (102) Wobei vor allem die beabsichtigte Neuregelung der ‚Familienbesteuerung‘ ein klängst fälliges ‚Nachziehen‘ gegenüber den anderen ‚Steuersubjekten‘ darstellt… Zu begrüßen ist, dass nicht nur auf eine Form von Kinderbetreuungseinrichtungen gedacht ist: „Au-pair-Regelung weiterentwickeln, Schaffung und Förderung von alternativen Betreuungsformen (Tagesmütter, Generationenhäuser, Betriebstageseltern, Betriebskindergärten)“ (103) 

Zu begrüßen ist auch das klare Bekenntnis zum Kinder- und Jugendschutz vor den Gefahren der Digitalisierung: „Die Digitalisierung schreitet in allen Lebensbereichen voran und bietet große Chancen für die Zukunft, die genutzt werden wollen. Zugleich birgt sie aber auch Herausforderungen bzw. Gefahren, für die man sich wappnen muss, vor allem wenn Kinder und Jugendliche betroffen sind. Junge Menschen müssen gestärkt werden in Hinblick auf ihre Teilhabe- und Handlungsmöglichkeiten in der digitalen Lebenswelt. Eine kritische Reflexion dieser gesellschaftlichen  Entwicklungen ist ebenfalls angebracht. Jugendliche müssen dabei unterstützt werden, neue Medien nutzen zu können, Gefahren zu erkennen und aktive Mitgestaltung zu lernen. Schutzfilter für Handy und Computer leicht zugänglich machen und promoten; Bestimmungen zum Schutz von Kindern vor Pornographie und Gewalt im Internet erarbeiten (z.B. Opt-in-Regelung); Schutzfilter für Hardware („Was offline verboten ist, soll auch online verboten sein.“); Entwicklung von Unterrichtsmaterial für Lehrer zu allgemeinen Internetgefahren; Schüler-, Lehrer- und Elternschulung: Empowerment gegen Sexting, Mobbing, Pornographie etc.; „Good Practice“-Beispiele gegen Pornographie, Gewalt etc. aus anderen Ländern nach Österreich holen“ (104) 

In geschlechterpolitischer Hinsicht wird ein erfreulich sachlicher Ton angeschlagen: „Die Besonderheit beider Geschlechter macht den Mehrwert für die Gesellschaft sichtbar. Die Verschiedenheit von Mann und Frau zu kennen und anzuerkennen, ist ein Bestandteil menschlichen Lebens und damit unantastbar mit der Würde des Menschen verbunden.“ (105). Zu begrüßen ist auch dieses Vorhaben: „Frauengesundheit und bessere Unterstützung von Schwangeren: Gesundheitspolitik muss den geschlechtsspezifischen Unterschieden unter anderem in Zusammenhang mit Prävention und Früherkennung, Krankenversorgung und Gesundheitsvorsorge Rechnung tragen. Dazu bedarf es entsprechender Förderungen, Programme und Unterstützungen. Schwangere Frauen bedürfen – insbesondere in schwierigen Lebenssituationen – besonderer Unterstützung. Dazu zählt auch die medizinische und soziale Beratung vor geplanten Schwangerschaftsabbrüchen. […] Forcierung von Unterstützungsleistungen für Schwangere in Konflikt- oder Notsituationen durch Geld-, Sach- und Beratungsleistungen“ (106) 

Generationenpolitisch bedeutsam sind die Absichten betreffend die Älteren: „1. Weitere Verbesserung der Lebenssituation der älteren Generation, 2. Altersgerechtes Arbeiten sozial und wirtschaftlich garantieren, 3. Soziale Sicherheit im Alter, 4. Nachhaltige Finanzierung des Pensionssystems garantieren“ (108) 

In diesem Politikbereich sind folgende Maßnahmen geplant: „Neue Pensionsversicherungsanstalt als erste Säule einer neuen Sozialversicherung in Österreich (zuständig für alle Pensionen); Datenaustausch zwischen Gesundheitswesen, Finanz und Pensionsversicherung, um Missbrauch besser bekämpfen zu können und Prävention von Berufsunfähigkeit effektiv betreiben zu können; Neukodifizierung des ASVG unter Einbindung der Sozialpartner in einzelne „Bücher“ – dabei sollten auch das Arbeitslosenversicherungsrecht und das Pflegegesetz integriert werden; Förderung des Ausbaus der betrieblichen Altersvorsorge; Ablöse des Berufsschutzes durch Einkommensschutz unter Einbindung der Sozialpartner: Einführung eines Teilpensionsrechtesals Einkommensschutz, wenn erlernter (höher bezahlter) Beruf auf Grund körperlicher Gebrechen nicht mehr ausgeübt werden kann. Pensionskassen: Stärkere Gleichstellung der steuerlichen Absetzbarkeit bei Beiträgen von Arbeitnehmern in Pensionskassen und der Beiträge der Arbeitgeber“ (109) 

Politisch sicher nicht einfach wird die Umsetzung des Ziels der „Reduktion der Sozialversicherungsträger (maximal 5 Träger)“ (115) 

Zu den ehrgeizigen Zielen der Sozialpolitik gehören „1. Neugestaltung der Sozialhilfe und Stopp der Zuwanderung in den Sozialstaat; 2. Schaffung eines Sozialhilferechts für junge Erwachsene; 3. Nachhaltige Qualitätssteigerung bei Pflege und Betreuung; 4. Wirksamen Konsumentenschutz ermöglichen; 5. Ehrenamt und Freiwilligkeit wertschätzen 6. Barrierefreie Teilhabe für Menschen mit Behinderung“ (117) 

Ebenso will man „Wirksamen Konsumentenschutz ermöglichen“, denn „Konsumentenschutz unterstützt Verbraucher gegen gesetzwidrige Geschäftspraktiken, unter anderem durch Information und Beratung sowie in rechtlicher Hinsicht, und trägt dadurch auch zu einem fairen Wettbewerb bei.“ Zur Erreichung dieser Ziele sind folgende Maßnahmen geplant: „Neugestaltung des Vereins für Konsumenteninformation (VKI); BMASK und BMJ als ordentliche Mitglieder des VKI, Arbeiterkammer als außerordentliches Mitglied entsprechend der Finanzierungsstruktur des VKI; Ausbau des Konsumentenschutzes in Beratung und Rechtshilfe; Erhaltung des Bargeldes“ (120) 

Für den Lebensschutz sind folgende Vorhaben vereinbart: „Organisation einer parlamentarischen Enquete zum Thema der eugenischen Indikation und zur Verhinderung von Spätabtreibungen; Bessere psychologische und finanzielle Unterstützung von Schwangeren mit einer medizinischen Indikation einer Behinderung des Kindes“ (121). 

Ehrgeizig sind die Steuer-Pläne: „Mit dem Ziel, die Steuer- und Abgabenquote in Österreich auf 40 Prozent zu senken, geht eine massive Vereinfachung des Steuersystems einher.“ (124) Ehrgeizig sind die Pläne hinsichtlich ‚Standort und Nachhaltigkeit‘: „Der Umbau unseres Energiesystems auf heimische, erneuerbare Energien stellt ein wesentliches Element eines aktiven Klimaschutzes dar und ist daher das Gebot der Stunde. Die neue Bundesregierung wird eine integrierte nationale Klima- und Energiestrategie umsetzen und schafft damit verlässliche und planbare Rahmenbedingungen für Zukunftsinvestitionen am Standort Österreich. Ziel ist es, die internationalen Vorgaben zur Reduktion von Treibhausgasemissionen für Österreich zu erfüllen und damit unseren Beitrag für die weltweite Bekämpfung des Klimawandels zu leisten.“ (124) 

In diesem Kapitel wird auch die geplante Familienbesteuerung nochmals dargestellt: „Familienbonus Plus“ in Form eines Abzugsbetrages von 1.500 Euro pro Kind und Jahr (die Steuerlast wird um bis zu 1.500 Euro reduziert): Der Abzugsbetrag steht bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres zu, sofern Anspruch auf Familienbeihilfe besteht und das Kind in Österreich lebt. Im Gegenzug erfolgt die Streichung des Kinderfreibetrages und der Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten. Der „Familienbonus Plus“ ist nicht negativsteuerfähig“ (126)  

Den gesetzlichen Interessenvertretungen wird gleichsam ‚die Rute ins Fenster gestellt‘: „Die Bundesregierung bekennt sich zu einem schlanken und effizienten Staat. Dementsprechend erwartet sie sich von den gesetzlichen Interessensvertretungen ebenso effiziente Strukturen. Eine zukünftige Leistungserbringung soll daher zu einem erhöhten Nutzen bei gleichzeitiger finanzieller Entlastung der Mitglieder führen − Die Bundesregierung wird an die gesetzlichen Interessensvertretungen herantreten und diese einladen, bis zum 30. Juni 2018 entsprechende Reformprogramme vorzulegen. Diese Programme sollen konkrete Effizienzsteigerungen und finanzielle Entlastungsmaßnahmen für die jeweiligen Mitglieder beinhalten − Erscheinen die vorgeschlagenen Maßnahmen zu wenig weitgehend bzw. nicht ausreichend zielorientiert behält sich die Bundesregierung vor, gesetzliche Maßnahmen dem Nationalrat zur Beschlussfassung vorzulegen“ (128) 

Ein „Verfahrensbeschleunigungen im UVP-Gesetz“ ist beabsichtigt: „Einrichtung eines Standortanwalts: Zur ausgewogenen Gewichtung der von einem Vorhaben betroffenen öffentlichen Interessen ist im UVP-G ein Standortanwalt einzurichten. Der Standortanwalt hat das Recht, im UVP-Verfahren als Partei die öffentlichen Interessen, die für ein Vorhaben sprechen, und deren Gewichtung gegenüber anderen öffentlichen Interessen geltend zu machen.“

Für private Pensionsversicherer in der ‚zweiten‘ und ‚dritten‘ Säule günstig erweisen wird sich die Verbesserung der Anlagemöglichkeiten. Für weite Kreise längst überfällig ist eine „Förderung von ‚Financial Literacy‘“ der Bevölkerung.“ (140) 

Angesichts der Entwicklung des Arbeitsmarktes weit und breit gefächert sind die arbeitsmarktpolitischen Ziele: „1. Beschäftigungsanreize und Effizienz in der Arbeitslosenversicherung; 2. Treffsicherheit und Transparenz im Sozialsystem; 3. Fachkräftebedarf sichern – Betriebliche Lehrausbildung stärken; 4. Modernisierung des Arbeitsrechts; 5. Praxisgerechte Lohn- und Sozialdumpingbekämpfung; 6. Entbürokratisierung von Arbeitsinspektorat und Arbeitnehmerschutzvorschriften“ (143). 

Die verkehrspolitischen Ziele: „1. Österreich bewegen: Mobilität auf Straße, Schiene, in der Luft und am Wasser; 2. Öffentlicher Verkehr: Zukunftsorientiert, ökologisch und sozial verträglich; 3. Neue ökoeffiziente Mobilitätsformen und Digitalisierung, Verkehrssicherheit und Sicherheit der Verkehrsinfrastruktur; 4. Infrastruktur, Logistik- und Raumordnungskonzept; 5. Standort Österreich entwickeln: Planungssicherheit, Beschleunigung und Straffung der Genehmigungsverfahren sowie Entbürokratisierung“ (149) Klar ist: „Keine Gigaliner auf österreichischen Straßen“ (150) 

Im Kapitel zur Landwirtschaft werden folgende Ziele benannt: „1. Bekenntnis zu einer wettbewerbsfähigen, multifunktionalen und flächendeckenden österreichischen Land- und Forstwirtschaft auf der Basis bäuerlicher Familien; 2. Bessere Absicherung für Land- und Forstwirte; 3. Unsere hohen Umwelt-, Tierschutz- und Lebensmittelstandards schützen; 4. Einrichtung einer Task-Force „Zukunft Landwirtschaft und Lebensräume“; 5. Bekenntnis zu chancengleichen regionalen Lebensräumen – Ansiedelungen forcieren und Infrastruktur ausbauen – Mobilität fördern; 6. Medizinische Versorgungssicherheit im ländlichen Raum gewährleisten; 7. Städte mit Zukunft und Lebensqualität“ (158) „Ausweitung des Versicherungsschutzes in der Land- und Forstwirtschaft, um Klimawandel, Seuchen und Wetterextreme besser abzudecken“ (160) 

Beim Kapitel ‚Umwelt‘: „1. Klimaschutz konsequent vorantreiben; 2. Vollständiger Verzicht auf Kohlekraftwerke und Atomkraft; 3. Verantwortungsvoller Umgang mit unserer Umwelt; 4. Tiere als Mitgeschöpfe achten und ihren Schutz verbessern; 5. Nationale und internationale Maßnahmen zur Schaffung einer Kreislaufwirtschaft 6. Entbürokratisierung und gesteigerte Effizienz“ (169) 

Im ‚Energiekapitel‘ werden folgende Ziele benannt: „1. Integrierte Klima- und Energiestrategie; 2. Ausbau der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz; 3. Gewährleistung der Energieversorgungssicherheit; 4. Innovative Energiezukunft und saubere Mobilität; 5. Bürokratieabbau, Strukturen straffen“ (175) Vage bleibt der Zusammenhang zwischen einer „Innovative[n] Energiezukunft und saubere[n] Mobilität“ (178). 

 

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