Euthanasie in den Niederlanden – eine alarmierende Entwicklung
18. August 2020
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Nach der Entscheidung assistierten Suizid und Euthanasie auch für Minderjährige zu legalisieren, lassen die Niederlande mit einem weiteren umstrittenen Gesetzesurteil aufhorchen: Aktive “Sterbehilfe” ist nun auch bei Demenzkranken möglich – ohne eindeutige Willensbekundung. Ein weiteres Beispiel dafür, dass Grenzen nicht halten.

Seit der Legalisierung von Euthanasie und assistiertem Suizid in den Niederlanden im Jahr 2001 sind die Zahlen drastisch angestiegen. Während Selbsttötung und assistierter Suizid im Jahr 2003 noch 1,2 % der Gesamtsterbefälle ausmachten, sind es mittlerweile 4,5 %. Im Jahr 2018 waren es bereits mehr als 16 Todesfälle pro Tag. Zwischen 2010 und 2017 haben sich die Fälle mehr als verdoppelt.

Experten sehen diese Entwicklung äußerst kritisch. “Man kann ohne Zweifel sagen, dass das Angebot die Nachfrage erzeugt hat“, so Theo Boer, Professor für Gesundheitsethik in Groningen. Außerdem fühlen sich ältere und kranke Menschen zunehmend unter Druck, nach einer “Kosten-Nutzen-Rechnung” ihrem Leben ein Ende zu bereiten, um ihren Angehörigen nicht mehr zur Last zu fallen. Laut eine Studie der Universität Utrecht spielen dabei auch Einsamkeit und Geldsorgen eine große Rolle.

Alarmierend ist jedoch nicht bloß der Anstieg der “Sterbehilfe”-Zahlen in den Niederlanden. Die Legalisierung von Euthanasie sowie des assistierten Suizids in den Niederlanden hat zu viel weitreichenderen Folgeentwicklungen geführt:

Mit der Entscheidung des Obersten Gerichtshofs der Niederlande aus dem April 2020 ist nun sogar das Grundprinzip der eigenen Willensbekundung in Frage gestellt. Denn laut des aktuellen Urteils des Höchstgerichts ist aktive Sterbehilfe auch bei Demenzkranken – also ohne eindeutige Willensbekundung – möglich. Der Hintergrund: Eine Ärztin verabreichte einer Patientin, die in ihrer Verfügung festgehalten hatte, dass sie das gesetzliche Recht ausüben wolle, euthanasiert zu werden, “wenn [sie] glaube, dass die Zeit reif ist” ein tödliches Medikament. Durch ihre Demenzerkrankung war die Patientin zu einer eindeutigen Willensbekundung jedoch nicht mehr in der Lage. Zwar äußerte sie zuweilen den Wunsch, sterben zu wollen, wollte jedoch kurze Zeit später nichts mehr davon wissen. Nun wurde die Ärztin, die ihr trotz fehlender, eindeutiger Willensbekundung das tödliche Medikament verabreicht hatte, freigesprochen.

Mit dem Verzicht auf den eigenen Willen als Grundvoraussetzungen für die Genehmigung von Euthanasie, ist nach der Legalisierung von Euthanasie für Minderjährige ein weiterer Tabubruch begangen worden, dessen Folgen noch abzuwarten sind.

Umso entscheidender ist es, dass wir in Österreich weiterhin klar an unserem eigenen Weg, unserem überparteilichen Konsens festhalten:

  • Behandlungsautonomie – jeder Patient hat das Recht medizinische Behandlung abzulehnen
  • Ausbau der Hospiz und Palliativmedizin und des Pflegewesens
  • Ein klares NEIN zu Tötung auf Verlangen und Mitwirkung am Selbstmord

Quellen:

http://www.drze.de/im-blickpunkt/sterbehilfe/module/steigende-tendenz-der-sterbehilfe-faelle-in-den-niederlanden#:~:text=Im%20Bericht%20der%20f%C3%BCnf%20regionalen,von%20mehr%20als%2010%20Prozent.

https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/112174/Oberster-Gerichtshof-der-Niederlande-bestaetigt-Sterbehilfe-auch-fuer-Demenzkranke

https://www.euthanasiecommissie.nl/de-toetsingscommissies/uitspraken/jaarverslagen/2016/april/12/jaarverslag-2016

https://ga.de/news/politik/ausland/was-bedeutet-das-sterbehilfe-urteil-fuer-die-niederlande_aid-50165785

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1 comments

  1. Uta Cotroneo- Gröger

    Wenn viele Menschen nicht mehr den Sinn des Lebens entdecken, ist das sehr traurig.Ohne Sinn gelebt- ohne Sinn gestorben.Trotz aller intellektuellen Bildungswege gehts in diese Richtung.Da läuft einiges falsch….Auswüchse unserer verkopften entchristianisierten Gesellschaft.Hoffentlich geht Österreich seinen eigenen Weg weiter….