Am 9. Juli konnte ich einen Antrag 724/A(E) zum Einsatz gegen Menschenhandel einstimmig durchs Parlament bringen. In meier Rede erkläre ich die Problematik des globalen Menschenhandels – und was Prostitution und Leihmutterschaft damit zu tun haben (5 Minuten 50):
Abgeordnete Dr. Gudrun Kugler (ÖVP): Herr Vorsitzender! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben jetzt gerade über Organhandel gesprochen, und ich möchte in dem Zusammenhang dir, liebe Faika El-Nagashi, für die gute Zusammenarbeit über Jahre im Wiener Gemeinderat und jetzt hier danken. Ich glaube, das ist ganz, ganz wichtig und auch ein Zeichen.
Wenn wir über Menschenhandel sprechen – ich möchte jetzt wirklich nur ein paar Dinge herausgreifen, weil ich auf die Zeit achten muss –, dann reden wir über eines der lukrativsten Geschäfte der organisierten Kriminalität, und Österreich ist als Zielland und als Transitland doppelt betroffen. Wir sprechen über Ausbeutung in verschiedenen Bereichen – Ausbeutung in der Prostitution, bei der Bettelei und in der Arbeit –, aber auch das Thema Kinderhandel gehört zu diesem Bereich. Aus all diesen Themen greife ich jetzt zwei Beispiele heraus.
Das eine ist aus dem Bereich der Prostitution. Wir wissen, oder sagen wir besser so, wir schätzen, dass ein Drittel der Prostituierten, die in Österreich arbeiten, das nicht freiwillig tun. Wir haben eine ganz spezielle Gesetzeslage, denn in unserem Asylrecht ist vorgesehen, dass, wenn jemand einen Asylantrag stellt, er oder sie sich nach drei Monaten bereits als selbstständig erwerbstätig melden kann. Statistisch gesehen kommt das nur in der Prostitution vor. Diese Bestimmung ist ein Pullfaktor und unterstützt Menschenhändler dabei, vorwiegend Frauen aus ärmeren Ländern nach Österreich zu bringen, um sie hier dieser Art von gehandelter Prostitution zuzuführen.
Die Polizei kontrolliert und versucht, diese Menschen, diese Frauen zu finden, zu identifizieren und ihnen zu helfen. Es gibt aber Landesgesetze, die das unmöglich machen. Das möchte ich am Beispiel des Burgenlandes aufzeigen – und darum schaue ich jetzt auch in Richtung SPÖ –: Dort gibt es ein neues Prostitutionsgesetz, das festlegt, dass die Polizei nur kontrollieren darf, wenn ein begründeter Verdacht besteht, sie darf aber keine Routinekontrollen durchführen. Das ist ein ganz großes Problem und widerspricht der Richtlinie des Europäischen Parlaments zum Thema Menschenhandel, in der es heißt, dass die Polizei solche Routinekontrollen unbedingt machen soll. Im Burgenland ist das jetzt nicht mehr möglich.
Ich möchte noch ein ganz anders gelagertes zweites Beispiel bringen, und zwar aus dem Bereich Kinderhandel. Wir wissen, dass es in einigen europäischen Ländern, in vorwiegend ärmeren Ländern, die Möglichkeit der Leihmutterschaft gibt, und dementsprechend gibt es auch einen internationalen Leihmutterschaftstourismus. Wo eine Leihmutterschaft in Anspruch genommen wird, gibt es natürlich keine Adoptionsregeln, nach denen man sich sonst sehr genau anschaut, ob das auch die beste Lösung für das Kind ist oder nicht. Leihmutterschaft ermöglicht Kinderhandel als Scheingeschäft, indem man behauptet, dass es sich um einen Leihmutterschaftsvertrag handelt, während in Wirklichkeit gar keine Leihmutterschaft vorliegt. Das ermöglicht Kinderhandel.
Damit das nicht so abstrakt bleibt, bringe ich ein Beispiel: Die österreichischen Behörden wurden kürzlich von den tschechischen um Hilfe gebeten. Diese haben berichtet, dass ein mehrfach wegen Kinderpornografie vorbestrafter 60-jähriger Mann sich in Prag mittels Leihmutterschaftsvertrag ein Kind geholt hat. Man geht davon aus, dass es nur ein Scheingeschäft war und gar keine echte genetische Verwandtschaft vorliegt. Das konnte man aufgrund der Gesetzeslage nicht kontrollieren. Die tschechischen Behörden sagen jetzt, dass sie nicht wissen, wo dieser Mann ist, und auch nicht, wo das Kind ist, und fragen, ob die österreichischen Behörden nicht helfen können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, solche Fälle dürfen wir nicht zulassen! Sie lesen in den Medien, was es im Bereich Kinderpornografie an schrecklichen Dingen gibt. Wir machen mit einer solchen Rechtslage Türen und Tore für einen Missbrauch, den man sich gar nicht vorstellen kann und will, auf.
Menschenhandel in all seinen Formen ist immer eine Ausbeutung von Einkommensgefällen. Es heißt immer, dass es Menschen gibt, die bereit sind, vieles, ja alles zu tun, um zu überleben, weil sie arm sind, und es heißt auch, dass es Menschen gibt, die genug Geld haben, um diese Dinge dann auch zu kaufen. Da dürfen wir nicht zusehen!
Unser Antrag heute wird, so wie ich das aus dem Ausschuss mitgenommen habe, von allen Parteien unterstützt. Er besagt, wir müssen da vorgehen. Österreich, ich habe es schon gesagt, ist Transitland und Zielland. Wir müssen die Opfer identifizieren, wir müssen den Opfern helfen, und wir brauchen einen niederschwelligen Zugang zur Beratung, zum Ausstieg. Da gibt es mehrere Möglichkeiten, das steht auch alles in unserem Antrag.
Ich sage hier vielleicht abschließend noch eines: Österreich sieht dieses Problem schon länger, und wir haben zahlreiche Mechanismen geschaffen, um an diesem Problem zu arbeiten. Ich nenne nur die Taskforce, den nationalen Aktionsplan, den wir haben, die Zentralstelle im Bundeskriminalamt, die Aktivitäten auf europäischer und internationaler Ebene, wo Österreich immer wieder Leitungsfunktionen innehat, und zahlreiche Opferschutzeinrichtungen wie Lefö, Men Via, Ecpat und Solwodi. Ich glaube, dass wir für all das, was schon an Gutem geschehen ist, unserem Innenminister und den vielen anderen, die an diesem Thema arbeiten, auch der Polizei, danken müssen. Ich denke, dass wir da gemeinsam an einem Strang ziehen. Möge diese moderne Form der Sklaverei ein Ende haben! – Danke.