Schulische Wahlfreiheit muss trotz Ganztagsschule gegeben sein
2. März 2017
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Der Ausbau von Ganztagsschulen darf nicht zu einer Einschränkung der Wahlfreiheit der Wienerinnen und Wiener führen hinsichtlich der Betreuung ihrer Kinder.
Die Eltern müssen auch weiterhin die Möglichkeit und Garantie haben, ihr Kind in einer anderen Schulform als einer Ganztagsschule unterbringen zu können. Zumal nun, wie aus dem Stadtschulrat zu hören ist, durch Rückmeldungen aus den Bezirken zu erkennen ist, dass sich immer mehr Eltern gegen Ganztagsschulen entscheiden. Es sollte eine Entscheidung der Eltern bleiben, welche Betreuungsform sie für ihre Kinder wählen.

Die gefertigten Gemeinderätinnen der ÖVP-Gemeinderätinnen Sabine SCHWARZ und MMag. Dr. Gudrun KUGLER stellen daher gemäß § 35 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Stadt Wien folgenden Antrag, eingebracht in der Sitzung des Wiener Gemeinderates am 02.03.2017:

Der amtsführende Stadtrat für Bildung, Integration, Jugend und Personal wird aufgefordert sicherzustellen, dass die Wahlfreiheit, sein Kind in einer anderen Schulform (im Bereich der Volksschulen, Hauptschulen, NMS/WMS) als einer Ganztagsschule wohnortnahe unterzubringen, auch in Zukunft möglich ist.

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