Sterbeverfügungsgesetz geht in Begutachtung
22. Oktober 2021
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Heute wurde das lang erwartete Sterbeverfügungsgesetz präsentiert, mit dem die Freigabe des assistierten Suizids in bestimmten Fällen geregelt wird. Wie hinlänglich bekannt, hob der Verfassungsgerichtshof (VfGH) im Dezember 2020 das Verbot der Beihilfe zum Suizid auf. Dadurch erzwangen die Richter einen Kulturbruch im Umgang mit den Menschen am Ende des Lebens, ohne demokratischen Prozess und entgegen des bestehenden parlamentarischen Konsenses.

Den Regierungsparteien oblag nun die Ausgestaltung der gesetzlichen Regeln im Rahmen des vom VfGH vorgegeben Spielraums. Für die Volkspartei war klar: Die Regelungen müssen möglichst restriktiv und präventiv sein. Nach langen Verhandlungen mit dem grünen Koalitionspartner liegt nun ein respektabler Entwurf vor, der bis zum 12.11.2021 in Begutachtung sein wird, damit das Gesetz am 1.1.2022 in Kraft treten kann.
Sowohl die Einschränkungen des infrage kommenden Personenkreises als auch die vorgeschrieben Schritte des Sterbeverfügungsprozesses dienen dem Schutz vor Missbrauch. Ein verfassungsrechtlicher Schutz der nach wie vor verbotenen Tötung auf Verlangen kam für die Grünen leider nicht in Frage. Erfreulich ist, dass die lang geforderte Regelfinanzierung für Hospiz- und Palliativmedizin zum gleichen Zeitpunkt präsentiert wurde. Dies ist ein großer Schritt in Richtung Hilfe zum Leben im letzten Lebensabschnitt.

Stellungnahmen im Begutachtungsprozess sind bis zum 12.11.2021 möglich. Der Gesetzesentwurf mit der Möglichkeit zur Stellungnahme ist unter folgendem Link abrufbar: 150/ME (XXVII. GP) – Sterbeverfügungsgesetz; Suchtmittelgesetz, Strafgesetzbuch, Änderung | Parlament Österreich 

Wir wollten die Beihilfe zum Suizid nicht freigeben, weil wir beim Leben helfen wollen, nicht beim Sterben. In anderen Ländern sehen wir, wie sich die Gesellschaft dadurch negativ verändert hat und vulnerable Gruppen unter Druck geraten.
Angesichts der problematischen Situation, die der VfGH geschaffen hat, ist der vorliegende restriktive Gesetzesentwurf noch der bestmögliche Weg.

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1 comment

  1. Kerstin Stracke-Weiß

    danke für die Stellungnahme zum hochbrisanten Thema. Es ist ja sehr bedauerlich, dass es soweit gekommen ist!