Unterscheidung noch möglich? Einige Fakten zur Abschiebung einer Mutter mit Kindern nach Georgien
9. Februar 2021
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Hier ein paar Fakten zum Thema Abschiebung nach Georgien einer Mutter mit Kindern:

  • 2009: Erstantrag auf Asyl
  • 2010: rechtskräftige Abweisung des Antrages. Trotz Ausreiseverpflichtung nicht ausgereist.
  • 2012: neuerlicher Asylantrag. Kurz darauf: Antrag rechtskräftig abgewiesen. Anschließend reiste die Mutter mit der älteren Tochter aus und ging zurück nach Georgien.
  • 2014 reiste sie mit der Tochter mit einem Touristenvisum (Schengenvisum) über Holland wieder ein.
  • Sie lebten bis 2015 ohne gültigen Aufenthaltstitel in Österreich und stellten dann einen neuerlichen Asylantrag, welcher wieder rechtskräftig abgewiesen und mit einer Ausreiseverpflichtung begleitet wurde.
  • 2017: neuerlicher Asylantrag mit derselben Begründung, der wieder rechtskräftig zurückgewiesen wurde. Abermals erfolgte keine Ausreise…
  • stattdessen wurde am 2019 neuerlich ein Asylantrag mit identer Begründung gestellt, der vom Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen wurde. Der Verwaltungsgerichtshof bestätigte diese Entscheidung.
  • In Summe gab es somit 5 negative Asylverfahren, 3 davon mit identem Asylgrund, ein 2-jähriger Zwischenaufenthalt in Georgien und lange unerlaubte Aufenthalte in Österreich.

6 Abschiebeversuche wurden vereitelt.

Die Entscheidung, dass die Familie Österreich verlassen muss, traf ein unabhängiges Gericht. Im Rechtsstaat ist es nicht vorgesehen, dass Entscheidungen unabhängiger Gerichte von der Politik abgeändert werden. Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) stellte in einer Pressemeldung am 31.1. klar (link): Die Behörden sind zur ehestmöglichen Durchführung von Abschiebungen gesetzlich verpflichtet. Ein Verzögern oder Absehen von Abschiebungen würde höchstgerichtliche Entscheidungen unterlaufen und der verfassungsrechtlichen Pflicht zur Gleichbehandlung von Fremden widersprechen.

Humanitäres Bleiberecht inkl. Kindeswohl und Menschenrechte prüfen die Gerichte – nicht der Pfarrer, nicht eine Zeitung, nicht der Bürgermeister. 2500 Mal wurde humanitäres Bleiberecht im Jahr 2020 vergeben. Die Politik muss dem Recht folgen. Alles andere wäre eine Emokratie – Regieren aufgrund von Emotionen.

Ich habe heute die georgische Botschafterin getroffen. Sie ist sehr nett, eine tolle Frau, und ziemlich sauer, über all das, was man in Österreich in der Abschiebedebatte über ihr „sicheres und gut entwickeltes Land“ gesagt hat. Der Standard musste sich für die falschen Fotos der angeblichen Bruchbuden-Schule entschuldigen. Hier ihr Facebook-Eintrag mit richtigen Fotos von Tinas Schule dem Standard-Bericht gegenüber gestellt. Das Posting beginnt auf georgisch, weiter unten dann die englische Version! Lesens- und teilenswert (zum Facebook-Link)!

(c) Beitragsbild: Kommentar von Christine Haiden in den Oberösterreichischen Nachrichten

Quelle: https://www.nachrichten.at/meinung/kolumnen/haiden/unterscheidung-noch-moeglich;art13342,3346522

Außerdem Lesenswert:

Kleine Zeitung, Kommentar, 31.01.2021
https://www.kleinezeitung.at/leser/kaernten/5931376/Was-Leser-meinen_Umstrittene-Abschiebungen_Alle-BeteiligtenWas Leser meinen: Umstrittene Abschiebungen: “Alle Beteiligten tragen große Verantwortung für die Kinder” « kleinezeitung.at

Karl-Peter Schwarz in Die Presse vom 03.02.

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