Dt.: Urteil zur Suizidbeihilfe – ein Schritt in die falsche Richtung
26. Februar 2020
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Das am Aschermittwoch veröffentlichte Urteil des Deutschen Verfassungsgerichts, in dem das Verbot „geschäftsmäßiger Beihilfe zum Suizid“ aufgehoben wurde, ist ein Schritt in die falsche Richtung: Leben helfen statt sterben helfen, muss unsere Maxime sein!

Bisher war die Beihilfe zum Selbstmord in Deutschland nur legal für Verwandte. Das Verbot der Geschäftsmäßigkeit verhinderte bis dato Vereine wie Exit in der Schweiz.

Für Österreich ist dieses Urteil aber Gott sei Dank aufgrund einer wesentlich unterschiedlichen Rechtslage kein Vorbild.
Das deutsche Urteil zeigt Schwachstellen der deutschen Gesetzeslage auf und suggeriert, dass man mit der Beihilfe zum Selbstmord Geld verdienen dürfe.

Einige Punkte, warum ich das Urteil sowie den legalen assistierten Suizid aus juristischer und menschenrechtlicher Sicht bedenklich finde:

Erstens: Die Begründung des Urteils ist fragwürdig: Interessanterweise geben die Höchstrichter dem Gesetzgeber in den meisten Punkten Recht – z.B. darin, dass das Ziel des Verbots legitim ist, nämlich Gewerbsmäßigkeit zu verhindern; dass es in Ländern mit liberalen Regelungen einen starken Anstieg assistierter Selbsttötungen gibt und dass einer der häufigsten Gründe für den Wunsch zur assistierten Selbsttötung die Angst ist, Dritten zur Last zu fallen. Dennoch kippte das Verfassungsgericht das Verbot der geschäftsmäßigen Beihilfe zum Suizid mit der Begründung, dieses sei unverhältnismäßig und die Einschränkung mache die Wahl des Suizids “fast unmöglich” – und das, obwohl der assistierte Suizid gar nicht generell sondern nur die „Geschäftsmäßigkeit“ verboten war. Bisher war die Beihilfe zum Selbstmord in Deutschland nur legal für Verwandte. Das Verbot der Geschäftsmäßigkeit verhinderte also bis dato Vereine wie Exit in der Schweiz.

Zweitens: Der Grund, dass ein solches Urteil überhaupt möglich ist, ist, dass Deutschland nicht nur ein “Recht auf selbstbestimmtes Sterben” aus seinem Grundgesetz ableitet, sondern sogar ein Recht auf Beihilfe durch Dritte.

Dem entgegen steht die Aussage des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, der 2002 in einem Urteil festhielt: Die „Europäische Menschenrechtskonvention garantiere kein Recht auf aktive Sterbehilfe. Das Recht auf Leben (…) verbiete es einem Staat, (…) jemanden vorsätzlich zu töten. Auch lasse sich aus dem Recht auf Leben weder ein diametral entgegengesetztes Recht auf Sterben ableiten, noch ein Recht auf Selbstbestimmung in dem Sinn, dass jedem Individuum das Anrecht gibt, eher den Tod als das Leben zu wählen.“

Drittens: Das Urteil ist ein Schlag gegen sämtliche Bemühungen der Suizidprävention. Wörtlich heißt es im Urteil: „Die Entscheidung des Einzelnen, dem eigenen Leben (….) ein Ende zu setzen, entzieht sich einer Bewertung anhand allgemeiner Wertvorstellungen (…). Sie bedarf keiner weiteren Begründung oder Rechtfertigung, sondern ist im Ausgangspunkt als Akt autonomer Selbstbestimmung von Staat und Gesellschaft zu respektieren.“ Dies ist besonders in Hinblick auf das Schutzbedürfnis von Suizid-gefährdeten Menschen besorgniserregend.

Viertens: Durch die Beispiele anderer Länder wissen wir, welch schwerwiegende Folgen die Legalisierung der geschäftsmäßigen Beihilfe zum Suizid haben kann! Alte oder kranke Menschen können auf subtile Weise unter Druck gesetzt werden. Mit der Zulassung organisierter Angebote der Selbsttötung steigt der innerliche oder äußerliche Druck auf Menschen in belastenden Lebenssituation von derartigen Angeboten Gebrauch zu machen.

Die neuesten Zahlen aus den Niederlanden belegen diesen Trend: 10.000 aller über 55-jährigen Niederländer geben den Wunsch an, ihr Leben eventuell frühzeitig beenden zu wollen – auch wenn sie an keiner ernsthaften Erkrankung leiden. 56 Prozent der Betroffenen nennen als Grund dafür Einsamkeit, 42 Prozent äußern die Sorge, anderen Menschen zur Last zu fallen, 36 Prozent haben Geldsorgen, so eine Studie der Universität Utrecht aus dem Jänner 2020.

Die deutschen Verfassungsrichter waren sich dessen durchaus bewusst. Auch sie gehen davon aus, dass in Ländern mit liberalen Regelungen zur Suizid- und Sterbehilfe die Inanspruchnahme von assistiertem Suizid und Tötung auf Verlangen stetig ansteigen. Das hindert sie aber nicht daran, dieser Entwicklung Einhalt zu gebieten. Im Gegenteil: In Deutschland ist es nunmehr ein Grundrecht, mit der Tötung anderer Geld zu verdienen.

Mehr zum drastischen Anstieg der Sterbehilfe in Europa: https://gudrunkugler.at/drastischer-anstieg-von-sterbehilfe…/

Kritik der deutschen Kirchen am Urteil: https://www.kathpress.at/goto/meldung/1859688/kirchen-in-deutschland-kritisieren-urteil-zur-suizidbeihilfe?fbclid=IwAR099RJiNKZLpdPVL_tIIUV0DrsdSnyVCvnExCVmvN1ZvfA9Ee1zvhyWqB8

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