Vergnügungssteuer abschaffen!
29. Juni 2016
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Der ÖVP-Antrag, der am 28. Juni 2016 dem Gemeinderatsausschuss für Finanzen zur Prüfung zugewiesen wurde.

Durch den Wegfall der Besteuerung der Münzspielapparate aufgrund der Abschaffung des kleinen Glücksspiels in Wien gibt es kaum noch relevante Einnahmen, die eine weitere Besteuerung anderer einschlägiger Tätigkeiten und Sachverhalte nach dem bestehenden Wiener Vergnügungssteuergesetzes rechtfertigen und damit eine unnötige Bürokratisierung der Wiener Wirtschaftstreibenden aufrechterhalten würden.

Der Vollzug des Wiener Vergnügungssteuergesetzes (Abgabenvorschreibung, Prüfung von Ausnahmetatbeständen, Kontrolle, etc.) steht immer weniger in einem vertretbaren Verhältnis zu den Einnahmen. So kommt beispielsweiße auch der Rechnungshof zu dem Schluss, dass „die Kosten der Kontrolltätigkeit zur Sicherung des Abgabenaufkommens und Erzielung einer Präventivwirkung höher waren, als die aufgrund dieser Kontrollen vorgeschriebene Vergnügungssteuer“. Betrugen die Einnahmen der Stadt Wien aus diesem Gesetz über viele Jahre insgesamt zwischen 48 und 70 Mio. Euro pro Jahr, sind es zuletzt im Jahr 2015 laut vorliegendem Rechnungsabschluss nur 4,3 Mio. Euro gewesen.

Die Abschaffung des Wiener Vergnügungssteuergesetzes würde eine Entlastung der Wiener Wirtschaft, eine weitere Entbürokratisierung und damit eine Stärkung des Wiener Wirtschafts- und Arbeitsmarktstandortes bringen.

Zuletzt hat auch das Wirtschaftsparlament der Wiener Wirtschaftskammer am 31.05.2016 einstimmig (somit mit den Stimmen der Fraktionen von Wirtschaftsbund, SWV – Sozialdemokratischer Wirtschaftsverband, Grüne Wirtschaft, RFW – Ring freiheitlicher Wirtschaftstreibender, FPÖ – Pro Mittelstand und UNOS) einen Antrag auf ersatzlose Abschaffung des Vergnügungssteuergesetzes bzw. der Vergnügungssteuer beschlossen.

Die gefertigten Gemeinderäte stellen daher gemäß § 27 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Gemeinderates der Stadt Wien folgenden Beschlussantrag: Der Wiener Gemeinderat spricht sich für die ersatzlose Abschaffung der Vergnügungssteuer bzw. des Gesetzes über die Besteuerung von Vergnügungen im Gebiete der Stadt Wien (Vergnügungssteuergesetz 2005 – VGSG) aus.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung des Antrages an den Gemeinderatsausschuss der Geschäftsgruppe für Finanzen, Wirtschaft und Internationales verlangt.

Wien, 27.06.2016

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