Volksanwaltschaft kritisiert Missstände im Bereich Kinder- und Jugendpsychiatrie in Wien
12. September 2016
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Die Volksanwaltschaft stellte im Jahr 2015 in Wien insgesamt 151 Missstände auf Basis von 1.157 Beschwerden fest. Im Folgenden finden Sie eine Zusammenfassung der unzureichenden Versorgung in der Kinder- und Jugendpsychiatrie.

Feststellung der Volksanwaltschaft:

  • Zu geringe Bettenkapazität (geplant 106 Betten; realisiert insg. 56 Betten). Wien würde aufgrund seiner Einwohnerzahl und der Bettenmessziffer des ÖSG (Österreichische Strukturplan Gesundheit) von 0,08 bis 0,13 pro 1.000 Einwohner jedoch Kapazitäten von 128 bis 208 stationäre Betten benötigen!
  • Die zu geringe Versorgungsdichte führt zur Unterbringung von Jugendlichen in der Erwachsenenpsychiatrie; 2015 wurden ca. 191 Kinder und Jugendliche in Einrichtungen für Erwachsene untergebracht – Tendenz steigend!
  • Täglich werden durchschnittlich 2 Minderjährige im Alter 12 bis 17J. in der Erwachsenenpsychiatrie untergebracht!
  • Der derzeitige Zustand ist für Kinder und Jugendliche extrem belastend, denn auf der Erwachsenenpsychiatrie fehlt die altersadäquate Betreuung.

Forderungen der Volksanwaltschaft:

  • Erhöhung der Bettenkapazitäten im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie sowie Ausbau des ambulanten und tagesklinischen Versorgungsangebots.
  • Ausweitung der Kapazitäten im NRZ Rosenhügel, da das Krankenhaus Nord mit seinen Kapazitäten frühestens 2018 zur Verfügung steht.
  • Maßnahmen zur Forcierung der Ärzteausbildung im Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie.

Wichtigste Punkte der Entgegnung der Stadt Wien:

  • Ausbau der Kapazitäten im Bereich KJP ist der Stadt Wien seit vielen Jahren ein zentrales Anliegen.
  • Die Bettenmessziffern des ÖSG beziehen sich auf den Planungshorizont 2020.
  • Zusätzlich zu den 56 stat. Betten stehen noch 8 tagesklinische Betten im AKH, auch der PSD betreibt 12 tagesklinische Behandlungsplätze.
  • Kinder- und jugendpsychiatrische Beratung wird im Bereich der Krisenzentren der MA 11 über einen Liaisondienst des PSD ermöglicht.
  • Die Erweiterung der Kapazitäten (+15 Betten) am Rosenhügel wird durch die Übersiedlung der Behindertenpsychiatrie in den PAv. 1 am Standort Hietzing „in der ersten Hälfte 2018“ möglich. Im KH Nord wird es 30 zusätzliche Betten geben (24 stat. Betten + 6 tagesklinische Betten).
  • Es wurden sowohl am NRZ Rosenhügel als auch am AKH Wien zusätzliche Dienstposten im pflegerischen, psychologischen, administrativen Bereich zur Verfügung gestellt.
  • NRZ Rosenhügel und AKH bilden zusätzliche pflegerische und ärztliche Mitarbeiter aus, die ärztl. Ausbildungsstellen am KH Hietzing sollen „in naher Zukunft nochmals ausgeweitet werden“.
  • Der KAV hat eine Reihe von Maßnahmen gesetzt, um dem Fachärztemangel im Bereich KJP zu begegnen (Psychiatriezulage, Gehaltsreform, proaktive Anwerbung von Interessenten auf universitärer Ebene).

Wir (ÖVP-Wien) fordern von der Stadt Wien: Die zuständige Stadträtin möge sich umgehend für die Realisierung einer Psychiatriereform in Wien einsetzen und dabei konkret folgende Aspekte durch gezielte Maßnahmen zu realisieren:

  • Die Umsetzung der Vorschläge der Volksanwaltschaft
  • Einsetzung einer gemeinderätlichen Psychiatriekommission (analog zur Geriatriekommission, die begleitend zur Umsetzung der Wiener Geriatriereform eingerichtet wurde und über Jahre den Reformprozess begleitet hat)
  • Erarbeitung eines „integrativen Psychiatrieplans für Wien für psychiatrisch erkrankte Erwachsene, Kinder und Jugendliche (Überarbeitung alle 5 Jahre), in dem insbesondere die rasche Ausweitung der Kapazitäten für Kinder- und Jugendpsychiatrie unter Einhaltung der im ÖSG festgelegten Kriterien sichergestellt ist
  • Ernennung eines Psychiatriekoordinators bzw. einer Psychiatriekoordinatorin, die den Umsetzungsprozess des Psychiatrieplans koordiniert und regelmäßig pro Quartal an den Wiener Gemeinderat über den Fortschritt der Reformbemühungen berichtet
  • Umsetzung einer gezielten Imagekampagne durch den Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV) zur verstärkten Gewinnung von Fachärzt/innen für Kinder- und Jugendpsychiatrie für Wien
  • Vorlage eines gemeinsam mit der Wiener Ärztekammer und den Sozialversicherungsträgern erarbeiteten Konzepts zur Erhöhung der Anzahl der Kassenstellen im Fachbereich „Kinder und Jugendpsychiatrie“ sowie zur Anhebung des seit 1992 unverändert geltenden Tarifs (für Einzelsitzungen zu 60 Minuten) bei „Psychotherapie auf Krankenschein“ von derzeit 21,80 Euro auf zumindest 50,00 Euro.
  • Für alle Maßnahmen zur Psychiatriereform ist im Budget der Gemeinde Wien entsprechend Vorsorge zu treffen.

Weiterführender Link: https://gudrunkugler.at/verbesserungen-in-kinderpsychiatrie-und-fuer-traumatisierte-kriegsfluechtlinge/

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