Frauenvolksbegehren wird im Gleichbehandlungsausschuss diskutiert
18. März 2019
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Am 12. März wurde das Frauenvolksbegehren (FVB) im Gleichbehandlungsausschuss des Parlaments diskutiert. Gefordert wird darin unter anderem Abtreibung auf Krankenschein. In einem meiner Redebeiträge erklärt ich, dass die österreichische Verfassung Krankenversicherungsgeld nur für Heilungszwecke vorsieht. Schwangerschaft ist keine Krankheit.

Einige Reden gaben gute Anregungen, was getan werden kann, um Frauen in unserer Gesellschaft besser zu unterstützen und um effektiv gegen Gewalt an Frauen sowie den weltweiten Menschenhandel – der insbesondere Frauen betrifft – vorzugehen. Meine Favoriten darunter (im Bild v. r. n. l.) Sozialrechtler Wolfgang Mazal, Asylexpertin Mag. Holzinger vom BFA und Menschenhandels-Bekämpfer Oberst Tatzgern vom Bundeskriminalamt.

Eine Beobachtung am Rande: Keine FVB-Unterstützerin würde im Keller eine Mausefalle aufstellen. Die Spätabtreibung eines nicht der Norm entsprechenden ungeborenen Kindes per Herzstich ist für sie aber kein Problem.

Mein Tipp für das nächste Frauenvolksbegehern: Mehr als die Hälfte der abgetriebenen Kinder sind Frauen.

 

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