Menschen sind keine Ware. Punkt.
30. September 2026
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Im Justizausschuss am 30. September haben wir den strafrechtlichen Schutz vor Menschen- und Organhandel gestärkt.

Menschenhandel raubt Menschen Freiheit, Würde und Selbstbestimmung. Deshalb schließen wir Lücken: Zwangsheirat, Ausbeutung im Zusammenhang mit Leihmutterschaft und rechtsmissbräuchliche Adoptionen werden künftig ausdrücklich als Verbrechen des Menschenhandels erfasst. Und wer wissentlich die „Dienste” eines Menschenhandelsopfers in Anspruch nimmt, macht sich strafbar. Wer von Ausbeutung profitiert, kann sich nicht herausreden.

Auch der Organhandel wird nun konsequenter bekämpft, z.B. Vermittlung, finanziell motivierte Organentnahmen und Transplantationstourismus. Der menschliche Körper darf niemals zur Handelsware werden!

Jeder Mensch hat unantastbare Würde. Dafür darf es keine Schlupflöcher geben.

Auch in Bezug auf Kriegsverbrechen gibt es Verschärfungen, z.B. bei blindmachenden Laserwaffen.

Mehr dazu in meiner Pressemeldung: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20260930_OTS0150/kugler-wir-staerken-den-strafrechtlichen-schutz-vor-menschen-und-organhandel

OTS: Kugler: Wir stärken den strafrechtlichen Schutz vor Menschen- und Organhandel

ÖVP-Menschenrechtssprecherin: Menschen dürfen niemals zur Handelsware werden

Wien (OTS) – 

“Menschenhandel beraubt Menschen ihrer Freiheit, Würde und Selbstbestimmung und beutet sie für die Interessen anderer aus. Genau hier schließen wir Lücken im Strafrecht”, betont ÖVP-Menschenrechtssprecherin Gudrun Kugler anlässlich des heutigen Justizausschusses. Künftig sollen betreffend den Menschenhandel ausdrücklich auch Zwangsheirat, die Ausbeutung im Zusammenhang mit Leihmutterschaft und rechtsmissbräuchliche Adoptionen erfasst werden. Auch wer wissentlich “Dienste” eines Menschenhandelsopfers – wie es oft bei Prostitution der Fall ist – in Anspruch nimmt, soll sich strafbar machen. “Wer von der Ausbeutung anderer profitiert, darf sich nicht darauf zurückziehen, selbst nicht der unmittelbare Menschenhändler zu sein. Der Schutz muss beim Opfer ansetzen”, so Kugler.

“Der menschliche Körper darf niemals zur Handelsware werden. Das gilt ganz besonders auch für den Organhandel”, erklärt Kugler. Mit den neuen Bestimmungen wird daher auch gegen jene vorgegangen, die Organhandel ermöglichen oder davon profitieren – bestraft werden sollen künftig unter anderem die Vermittlung von Organhandel, finanziell motivierte unerlaubte Organentnahmen sowie der Handel mit oder die Verwendung solcher Organe. Gleichzeitig wird der Schutz der Betroffenen gestärkt. Auch gegen den sogenannten Transplantationstourismus soll Österreich unter bestimmten Voraussetzungen strafrechtlich vorgehen können.

“Menschenrechte und organisierte Kriminalität enden nicht an Staatsgrenzen – und deshalb darf auch die Strafverfolgung internationaler krimineller Strukturen nicht dort enden”, unterstreicht Kugler. Das Strafrechtsänderungsgesetz setzt neben EU-Vorgaben auch internationale Verpflichtungen um und bringt das österreichische Strafrecht unter anderem beim Organhandel, bei Straftaten in der Luftfahrt und bei Kriegsverbrechen auf den aktuellen Stand. Beim Kriegsverbrechenskatalog geht es etwa um den Einsatz von Waffen, die durch nicht entdeckbare Splitter verletzen, sowie um blindmachende Laserwaffen. Die Menschenrechtssprecherin der Volkspartei abschließend: “Mit diesen Anpassungen stärken wir den Schutz der Menschenwürde und stellen klar: Für Organhandel, Zwangsheirat, Ausbeutung im Zusammenhang mit Leihmutterschaft und schwerste Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht darf es keine Schlupflöcher geben. Diesen konsequenten Weg gehen wir auch in Zukunft entschlossen weiter.” (Schluss)

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