Im Nationalrat beschlossen wir am 14. Oktober einstimmig einen stärkeren strafrechtlichen Schutz vor Menschen- und Organhandel.
Menschenhandel raubt Menschen Freiheit, Würde und Selbstbestimmung. Deshalb schließen wir Lücken: Zwangsheirat, Ausbeutung im Zusammenhang mit Leihmutterschaft und rechtsmissbräuchliche Adoptionen werden künftig ausdrücklich als Verbrechen des Menschenhandels erfasst. Und wer wissentlich die „Dienste” eines Menschenhandelsopfers in Anspruch nimmt, macht sich strafbar. Wer von Ausbeutung profitiert, kann sich nicht herausreden.
Jeder Mensch hat unantastbare Würde. Dafür darf es keine Schlupflöcher geben.
Die wesentlichen Änderungen im Überblick:
- Im Bereich Menschenhandel:
- Ausdrückliche Aufnahme von Ausbeutung durch Leihmutterschaft, Zwangsheirat und missbräuchliche Adoption in die Definition des Menschenhandels
- Neuer Straftatbestand für die wissentlich erfolgende Inanspruchnahme von Leistungen von Menschenhandelsopfern – kein Verstecken mehr hinter „ich war ja nicht der Trafficker…“
- Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien wird zum Erschwerungsgrund, einschließlich entsprechender KI-generierter Darstellungen
- Im Bereich Organhandel:
- Bereits die gewinnorientierte Anwerbung eines Organspenders oder Empfängers soll als eigener Straftatbestand strafbar sein – auch wenn es noch gar nicht zur Organentnahme kommt.
- Wer einer Person eine Niere gegen Geld entnimmt oder entnehmen lässt, ist strafbar.
- Das StGB enthält nun ausdrücklich, dass Minderjährige nicht wirksam in eine Organentnahme einwilligen können
- Die österreichische Gerichtsbarkeit soll ausdrücklich auf bestimmte Organhandelsdelikte im Ausland ausgeweitet werden, wenn sie von österreichischen Staatsbürgern oder Personen mit gewöhnlichem Aufenthalt in Österreich begangen
- Internationale Strafgerichtsbarkeit: Erweiterungen der österreichischen Gerichtsbarkeit bei bestimmten Organhandelsdelikten im Ausland
- Aufnahme in die Kriegsverbrechenstatbestände:
- des Einsatzes von Waffen mit nicht entdeckbaren Splittern
- des Einsatzes von Laserwaffen, die zur dauerhaften Erblindung führen
- Luftfahrt: Erweiterung der österreichischen Strafgerichtsbarkeit für Straftaten an Bord von Flugzeugen, die in Österreich starten oder landen.
Die nächsten Baustellen im Bereich Menschenhandel sind meines Erachtens:
- Die Zunahme erzwungener Kriminalität als am schnellsten wachsende Form des Menschenhandels – zB OnlineFinanzbetrug, Online-Betrugsmaschen und Drogenhandel – forced scamming. Auch Menschen in Österreich werden dabei finanziell geschädigt.
- Digitale Technologien spielen in allen Phasen des Menschenhandels eine Schlüsselrolle
- Wachsende digitale Kluft zwischen Kriminellen und Strafverfolgungsbehörden
- Technologische Hilfsmittel, darunter künstliche Intelligenz, müssen daher gezielter eingesetzt werden, um Menschenhandel zu bekämpfen, Opfer zu identifizieren und zu schützen sowie finanzielle Erträge aus Straftaten nachzuverfolgen.
Wie eine Gesellschaft mit den Schwächsten umgeht, zeigt den Stand ihrer Entwicklung. Heute zeigen wir, dass wir auch in herausfordernden Zeiten auf jene schauen, die ausgebeutet werden und sich nicht selber helfen können.
Dazu meine Pressemeldung vom 30. September: https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20260930_OTS0150/kugler-wir-staerken-den-strafrechtlichen-schutz-vor-menschen-und-organhandel
Meine Pressemeldung vom 14. Oktober:
https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20261014_OTS0130/kugler-der-mensch-ist-keine-ware-der-koerper-kein-produkt
OTS: Kugler: Wir stärken den strafrechtlichen Schutz vor Menschen- und Organhandel
ÖVP-Menschenrechtssprecherin: Menschen dürfen niemals zur Handelsware werden
Wien (OTS) –
“Menschenhandel beraubt Menschen ihrer Freiheit, Würde und Selbstbestimmung und beutet sie für die Interessen anderer aus. Genau hier schließen wir Lücken im Strafrecht”, betont ÖVP-Menschenrechtssprecherin Gudrun Kugler anlässlich des heutigen Justizausschusses. Künftig sollen betreffend den Menschenhandel ausdrücklich auch Zwangsheirat, die Ausbeutung im Zusammenhang mit Leihmutterschaft und rechtsmissbräuchliche Adoptionen erfasst werden. Auch wer wissentlich “Dienste” eines Menschenhandelsopfers – wie es oft bei Prostitution der Fall ist – in Anspruch nimmt, soll sich strafbar machen. “Wer von der Ausbeutung anderer profitiert, darf sich nicht darauf zurückziehen, selbst nicht der unmittelbare Menschenhändler zu sein. Der Schutz muss beim Opfer ansetzen”, so Kugler.
“Der menschliche Körper darf niemals zur Handelsware werden. Das gilt ganz besonders auch für den Organhandel”, erklärt Kugler. Mit den neuen Bestimmungen wird daher auch gegen jene vorgegangen, die Organhandel ermöglichen oder davon profitieren – bestraft werden sollen künftig unter anderem die Vermittlung von Organhandel, finanziell motivierte unerlaubte Organentnahmen sowie der Handel mit oder die Verwendung solcher Organe. Gleichzeitig wird der Schutz der Betroffenen gestärkt. Auch gegen den sogenannten Transplantationstourismus soll Österreich unter bestimmten Voraussetzungen strafrechtlich vorgehen können.
“Menschenrechte und organisierte Kriminalität enden nicht an Staatsgrenzen – und deshalb darf auch die Strafverfolgung internationaler krimineller Strukturen nicht dort enden”, unterstreicht Kugler. Das Strafrechtsänderungsgesetz setzt neben EU-Vorgaben auch internationale Verpflichtungen um und bringt das österreichische Strafrecht unter anderem beim Organhandel, bei Straftaten in der Luftfahrt und bei Kriegsverbrechen auf den aktuellen Stand. Beim Kriegsverbrechenskatalog geht es etwa um den Einsatz von Waffen, die durch nicht entdeckbare Splitter verletzen, sowie um blindmachende Laserwaffen. Die Menschenrechtssprecherin der Volkspartei abschließend: “Mit diesen Anpassungen stärken wir den Schutz der Menschenwürde und stellen klar: Für Organhandel, Zwangsheirat, Ausbeutung im Zusammenhang mit Leihmutterschaft und schwerste Verstöße gegen das humanitäre Völkerrecht darf es keine Schlupflöcher geben. Diesen konsequenten Weg gehen wir auch in Zukunft entschlossen weiter.” (Schluss)