Ab 1.1. 2019 wird es pro minderjähriges Kind eine Steuererleichterung von bis zu 1.500 Euro jährlich geben! Dieser Betrag wird von der vorgeschriebenen Lohnsteuer abgezogen (ist also ein Absetz-, nicht ein Freibetrag). Zugleich sollen Eltern von volljährigen Kindern, die noch Familienbeihilfe beziehen, mit 500 Euro jährlich entlastet werden. Über eine Erhöhung der Absetzbeträge […]