Lt. der Zeitung “Österreich” wurden in der Donaustadt am Palmsamstag Exemplare des Korans von einer anscheinend radikal islamischen Gruppe verteilt. Das ist inakzeptabel und auch in Österreich nicht erlaubt. Dafür zuständig sind die Bezirksbehörden. Ich frage den Bezirksvorsteher der Donaustadt, Herrn Nevrivy: Wurde eine Prüfung gemäß § 83 Absatz 3 STVO, nämlich die Gefährdung der […]