Entschließungsantrag zur Situation in Nicaragua eingebracht
17. Juli 2021
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Im Lichte der besorgniserregenden Entwicklungen in Nicaragua konnte ich im Rahmen der Juli-Nationalratssitzung einen Entschließungsantrag einbringen, in dem wir das Vorgehen der Regierung und Behörden Nicaraguas, insbesondere die Inhaftierungen politischer Oppositioneller, aufs Schärfste verurteilen und die Regierung auffordern, sich auf bilateraler Ebene und im Verbund mit den EU-Partnern gegen die systematische Festnahme von Oppositionsführer, die unverzügliche und bedingungslose Freilassung politischer Gefangener zu fordern sowie für freie Wahlen und die Rückkehr der internationalen Menschenrechtsorganisationen einzusetzen. Außerdem soll eine mögliche Ausweitung des bestehenden Sanktionsregimes geprüft werden.

Dazu hier der Antrag im Wortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gudrun Kugler, Reinhold Lopatka, Elisabeth Götze, Ewa Ernst-Dziedzic
Kolleginnen und Kollegen

betreffend die Verschlechterung der politischen Lage in Nicaragua vor den Wahlen

In Nicaragua werden voraussichtlich am 7. November 2021 Präsidentschafts- und Parlamentswahlen stattfinden. Rund vier Monate vor dem geplanten Urnengang versucht die Regierung unter Präsident José Daniel Ortega Saavedra, den Wahlausgang zu ihren Gunsten zu beeinflussen und mittels kontroverser Gesetze (darunter das NGO-Gesetz zur Regulierung für „ausländische Agenten“, gegen „Hassverbrechen“ und „Hochverrat“ sowie Cyberdelikte), welche aufgrund des Fehlens von klaren Definitionen im Gesetzestext eine willkürliche Anwendung ermöglichen, führende politische Herausforderer vor den Wahlen zu schwächen oder aus dem politischen Wettbewerb auszuschließen.

So wurde am 20. Mai ein Strafverfahren gegen die bekannte Oppositionspolitikerin Christiana Chamorro wegen Vorwürfen von Geldwäsche in Bezug auf die von ihr geleitete Stiftung eingeleitet und Chamorro unter Hausarrest gestellt. Zudem wurde die Inhaftierung des Präsidentschaftskandidaten Arturo Cruz um 90 Tage verlängert. Chamorro und Cruz gelten als jene Kandidaten, denen für November die stärksten Chancen für einen Sieg eingeräumt werden. Somit können die stärksten Herausforderer des Präsidenten nicht an den Wahlkampfveranstaltungen teilnehmen. Weitere PräsidentschaftsanwärterInnen, OppositionspolitikerInnen und Geschäftsleute wurden seither inhaftiert. Nicht zuletzt werden seit Anfang Mai Vereinigungsbemühungen der zersplitterten Oppositionsparteien rechtlich erschwert bis unmöglich gemacht, unabhängige Medienunternehmen durchsucht, Versammlungsfreiheiten eingeschränkt und JournalistInnen unter Druck gesetzt. Freie und faire Wahlen im November werden somit aus jetziger Sicht immer unwahrscheinlicher.

Der 2011 und 2016 wiedergewählte nicaraguanische Präsident Ortega hat in den letzten Jahren seine Macht zunehmend konzentriert. Ein nach den Zusammenstößen von 2018 zwischen Opposition und regierungsnahen Sicherheitskräften und sandinistischen Paramilitärs mit Hunderten von Toten und Tausenden Flüchtlingen eingeleiteter nationaler Dialogprozess zwischen Regierung und der parteiunabhängigen Bürgerallianz sowie internationalen Garanten verlief trotz teils positiver Ergebnisse letztlich im Sand. Seit April 2018 sind mehr als hundert Personen aus politischen Gründen inhaftiert worden, von denen viele nach wie vor in Haft sind. Obwohl die Proteste seit 2019 abgeflaut sind, bleiben die Missstände, welche den Massenprotesten von 2018 auch zugrunde lagen, weiterhin bestehen. Die politische Spaltung im Land und repressive Regierungsmuster, sowie die zunehmende Gewalt und Einschüchterung von MenschenrechtsverteidigerInnen, FrauenrechtsaktivistInnen (die aufgrund ihres Geschlechts härterer Diskriminierung und Repression ausgesetzt sind), UmweltaktivistInnen, die indigene Bevölkerung oder Studierende wurden durch die COVID-19 Krise und den wirtschaftlichen Abschwung zusätzlich verschärft.

Das Vorgehen der Behörden von Nicaragua im Vorfeld der Wahlen und die Festnahmen politischer Oppositioneller sind klar zu verurteilen. Die Justiz und bestehende Gesetze werden in diesem Zusammenhang eindeutig für politische Zwecke instrumentalisiert, um gegnerische KandidatInnen vor der Wahl unschädlich zu machen, was eine klare Missachtung der Grundprinzipien einer jeden Demokratie darstellt. Ein anhaltendes Verunmöglichen von politischer Konkurrenz im Vorfeld der Wahlen sowie mögliche Missstände beim Wahlgang selbst könnten letztlich neue Unruhen auslösen, und somit die derzeit schwierige politische und wirtschaftliche Lage Nicaraguas weiter verschärfen.

Die am 4. Mai 2021 verabschiedete Wahlreform war nicht das Ergebnis des Dialogs zwischen Regierung und Opposition und weicht von den Empfehlungen der Wahlbeobachtungsmissionen der EU und der Organisation Amerikanischer Staaten ab, indem sie Regeln enthält, die den Wahlwettbewerb und die Ausübung der politischen Rechte einschränken und die öffentlichen Freiheiten entgegen internationalen Standards einschränken.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten, werden ersucht, auf bilateraler Ebene und im Verbund mit den EU-Partnern das Vorgehen der Behörden Nicaraguas gegen Oppositionelle, JournalistInnen und unabhängige Medien, MenschenrechtsverteidigerInnen, UmweltaktivistInnen, die indigene Bevölkerung sowie kritische VertreterInnen der Zivilgesellschaft klar zu verurteilen, sich gegen die systematische Festnahme von OppositionsführerInnen einzusetzen und die unverzügliche und bedingungslose Freilassung politischer Gefangener sowie die Gewährleistung der Achtung ihrer Menschenrechte und bürgerlichen und politischen Rechte zu fordern.

Weiters wird der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten ersucht, für die Einhaltung der Menschenrechte, sowie demokratischer, rechtsstaatlicher und grundrechtlicher Prinzipien einzutreten und gemeinsam mit den EU-Partnern gegenüber der nicaraguanischen Regierung die Rückkehr zu einem friedlichen nationalen Dialog zwischen Regierung und Zivilgesellschaft einzufordern.

Weiters wird der Bundesminister ersucht, für die Gewährleistung eines inklusiven und transparenten Wahlkampfs sowie freien, unparteilichen und fairen Wahlprozesses samt notwendiger Reformen des Wahlsystems nach internationalen Wahlparametern und der uneingeschränkten Präsenz unabhängiger nationaler und internationaler Wahlbeobachtungsmissionen einzutreten.

Der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten wird ersucht, im Verbund mit EU Partnern eine allfällige Ausweitung des bestehenden Sanktionsregimes der EU zu Nicaragua auf weitere Personen, die für Menschenrechtsverletzungen oder die Unterdrückung der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition in Nicaragua verantwortlich sind, zu prüfen.

Des Weiteren wird der Bundesminister für europäische und internationale Angelegenheiten ersucht, gemeinsam mit den EU-Partnern gegenüber der nicaraguanischen Regierung für die Rückkehr von internationalen Organisationen ins Land, einschließlich der Inter-Amerikanischen Kommission für Menschenrechte sowie des UN Hochkommissariats für Menschenrechte, einzutreten“.

In formeller Hinsicht wird die Zuweisung an den Außenpolitischen Ausschuss vorgeschlagen.

Quelle: 1836/A(E) (XXVII. GP) – Verschlechterung der politischen Lage in Nicaragua vor den Wahlen (parlament.gv.at)

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