Lt. der Zeitung “Österreich” wurden in der Donaustadt am Palmsamstag Exemplare des Korans von einer anscheinend radikal islamischen Gruppe verteilt. Das ist inakzeptabel und auch in Österreich nicht erlaubt. Dafür zuständig sind die Bezirksbehörden. Ich frage den Bezirksvorsteher der Donaustadt, Herrn Nevrivy: Wurde eine Prüfung gemäß § 83 Absatz 3 STVO, nämlich die Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit, durchgeführt? Die Religionsfreiheit ist ein zentrales Menschenrecht und ich unterstütze die Präsenz religiöser Gruppen auf der Straße! Wenn aber die Verteilung des Korans ein Vehikel wird, um Propaganda zu verbreiten oder um Anhänger zu rekrutieren, zum Beispiel für salafistische Organisationen, dann handelt es sich um ein Sicherheitsrisiko – nicht um Religionsfreiheit. Der Bezirksvorsteher darf so etwas nicht zulassen. Die ÖVP Donaustadt wird in der nächsten Bezirksvertretungssitzung dazu eine Anfrage stellen!
Lt. der Zeitung "Österreich" wurden in der Donaustadt am Palmsamstag Exemplare des Korans von einer anscheinend radikal…
Posted by Gudrun Kugler on Montag, 26. März 2018
Sehr richtig.