VfGH bestätigt Gründungsverbot für den Sterbehilfeverein
29. September 2016
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Der Österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat das polizeiliche Gründungsverbot für den Sterbehilfeverein „Letzte Hilfe – Verein für selbstbestimmtes Sterben“ für verfassungskonform erklärt.
Es ist nur logisch, dass die Gründung eines Vereins, dessen Vereinszweck sich ausschließlich auf die Verwirklichung von Straftaten (Tötung auf Verlangen bzw. Beihilfe zum Selbstmord) richtet, verboten wird. Nun wurde von den möglichen Betreibern des Sterbehilfevereins eine Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strasbourg eingereicht. Hoffentlich hält das Verbot!

Siehe: http://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20160922_OTS0051/sterbehilfe-vereinsgruendungsverbot-fuer-letzte-hilfe-landet-vor-dem-europaeischen-gerichtshof-fuer-menschenrechte

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