Wohnbaupaket im Nationalrat beschlossen
21. März 2024
0

Am 20. März einigten wir uns im Nationalrat auf ein milliardenschweres Wohnbaupaket. Damit setzen wir bereits aktiv den Österreichplan des Kanzlers um und machen einen weiteren großen Schritt zur Entlastung der Österreicherinnen und Österreicher! 

Hier die Maßnahmen kurz zusammengefasst:

• 1 Milliarde für den gemeinnützigen Wohnbau: Schaffung von neuem Wohnraum für rund 44.000 Menschen. Insgesamt sollen 25.000 Wohneinheiten neu geschaffen oder saniert werden.

• Befreiung von Nebengebühren: Alle, die ihren Hauptwohnsitz in einem neu erworbenen Eigenheim begründen, sind von der der Grundbuchs- und Pfandrechtseintragungsgebühr befreit.

• Günstige Wohnbaudarlehen: Der Bund unterstützt die Vergabe von günstigen Wohnbaudarlehen durch die Bundesländer. Das gilt für einen Zinssatz von max. 1,5 Prozent und bis zu einer Kreditsumme von 200.000 Euro.

Mit den Investitionen in Neubau und Sanierung soll nicht nur die regionale Wirtschaft angekurbelt werden, sondern ganz konkret leistbarer Wohnraum geschaffen werden. Ein Zweckzuschuss in Höhe von insgesamt einer Milliarde Euro ist vorgesehen, mit dem 10.000 neue Eigentumswohneinheiten und 10.000 neue Mietwohneinheiten im Neubau geschaffen und rund 5.000 Wohneinheiten saniert werden. Insgesamt wird damit für ca. 44.000 Menschen neuer Wohnraum geschaffen. Rund 780 Mio. Euro sind dabei für den Neubau vorgesehen, 220 Mio. Euro für Sanierungen. 

Zusätzlich dazu werden mit einer Änderung des Einkommenssteuergesetzes ökologische Neubauten und Sanierungen sowie der Umstieg auf umweltfreundliche Heizanlagen gefördert. Dazu gehören etwa Aufwendungen für thermisch-energetische Sanierungen bzw. für einen Heizkesseltausch, die befristet für zwei Jahre steuerlich begünstigt werden. Das betrifft z.B. die Dämmung von Außenwänden, den Austausch von Fenstern, Dachbegrünungen, den Einbau einer Wärmepumpe oder einer Holzzentralheizung. 

Um den Erwerb von Eigentum zu erleichtern entfallen ab 01. April 2024 die Nebengebühren für Immobilienkäufe. Voraussetzung dafür ist, dass die neu gebaute oder angeschaffte Wohnimmobilie selbst genutzt wird und der Befriedigung eines dringenden Wohnbedürfnisses dient. Im Detail soll die Grundbuch- und Pfandrechtseintragungsgebühr bei einem entgeltlichen Erwerb von Wohneigentum mit einer Bemessungsgrundlage von bis zu 500.000 Euro von der Entrichtung der Eintragungsgebühren ins Grundbuch befreit werden. Insgesamt können so bis zu 11.500 Euro an Entlastung für den Eigenheimerwerb gewährleistet werden. 

Die Vergabe von günstigen Wohnbaudarlehen durch die Bundesländer wird vom Bund unterstützt. Dabei dürfen Darlehenszinsen maximal 1,5 Prozent betragen und das Darlehen darf sich höchstens auf 200.000 Euro belaufen.

Außerdem sollen 60 Millionen Euro für den “Wohnschirm” bereitgestellt werden, um der anhaltenden Teuerungswelle entgegenzuwirken.  Der “Wohnschirm” unterstützt Mieterinnen und Mieter, die aufgrund von Mietschulden von Wohnungsverlust und Delogierung bedroht sind. 

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.