Die gesetzliche Möglichkeit, behinderte Kindern bis zum Einsetzen der Geburtswehen abtreiben zu können, ist ein Unwerturteil über alle Menschen mit Behinderung! Sie bringt Eltern mit einem behinderten Kind in Rechtfertigungszwang! Die Tötung eines sieben oder acht Monate alten ausgewachsenen Kindes, bei der das schlagende Herz des Kindes mittels Injektion gestoppt wird, ist auch für das […]