Weltweite Abschaffung der Todesstrafe
23. April 2026
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Zwei Anträge und eine Rede am 23. April 2026

Israel hat ein Gesetz beschlossen, das die Todesstrafe für bestimmte terroristische Tötungsdelikte vorsieht. Dies stellt einen deutlichen Bruch mit der bisherigen Praxis dar, da die Todesstrafe in Israel faktisch seit Jahrzehnten nicht mehr angewendet wurde. Während im Vordergrund im Lichte des 7. Oktobers als Ziel weniger Geiselnahmen zur Erpressung von Gefangenenaustausch reduzieren Kritiker genannt wird, warnen Kritiker vor Diskriminierung: Das Gesetz könnte de facto überwiegend gegen Palästinenser angewendet werden; und haben rechtsstaatliche Bedenken: Zweifel an fairen Prozessen, insbesondere vor Militärgerichten.

Ein grüner Antrag zu Israel war sehr eng gefasst. Die Regierungsparteien sind in einem weiterführenden Abänderungsantrag darüber hinausgegangen. Wir setzen uns für eine weltweite Ratifizierung des Zivilpakts – und des Zweiten Fakultativprotokolls ein (der Zivilpakt erlaubt die Todesstrafe nur unter sehr engen Bedingungen und versteht sie als Ausnahme, mit klarer Tendenz zur Abschaffung, unterzeichnet von 170 Ländern; das Zweite Fakultativprotokoll zum Zivilpakt zielt ausdrücklich auf die vollständige Abschaffung der Todesstrafe ab, ratifiziert von 91 Länder) unser Antrag setzt sich außerdem für ein Moratorium für die Todesstrafe ein, also dem vorübergehender, oft politisch beschlossener Stopp von Hinrichtungen.

In den letzten zehn Jahren sahen wir leider einen erneuten Anstieg von Hinrichtungen weltweit: im Jahr 2024 gab es (offiziell) 1.518 Hinrichtungen in 15 Ländern – an der Spitze: China, Iran, Saudi-Arabien, sowie 2.087 neue verhängte Todesurteile in 46 Ländern. Im Vergleich 2015 bis 2023 ist das ein Anstieg von +32%.

Im österreichischen Parlament wurden über Jahrzehnte hinweg wiederholt Entschließungen gefasst sowie konkrete Maßnahmen unterstützt, die sich für die Abschaffung der Todesstrafe und gegen Hinrichtungen in Ländern weltweit.

  • Wir lehnen die Todesstrafe unter allen Umständen ab. Staatliches Töten im Namen einer vermeintlichen Gerechtigkeit und ohne nachgewiesene abschreckende Wirkung widerspricht unseren Grundwerten.
  • Denn jeder Mensch hat ein Recht auf Leben.
  • Die Todesstrafe ist eine erniedrigende und unmenschliche Form der Bestrafung.
  • Die Todesstrafe verwehrt die Möglichkeit, eine Tat durch Wiedergutmachung, Reue, Besserung zu sühnen.
  • Die Todesstrafe verhindert keine Verbrechen: Wissenschaftliche Studien fanden keinen Beweis für eine abschreckende Wirkung.
  • Eine Hinrichtung ist unwiderruflich! Todesurteil nicht mehr rückgängig zu machen.
  • Fehlurteile passieren: Seit 1973 wurden in den USA 200 zum Tode Verurteilte freigelassen, nachdem ihre Unschuld bewiesen wurde.
  • Hauptursachen für Todesstrafe sind keine Gewaltverbrechen. Häufiger werden Todesurteile verhängt wegen Homosexualität (Nigeria, Saudi-Arabien), Drogendelikten (Indonesien, Malaysia) oder wegen Diebstahl (China) – oder aufgrund von politischen Gründen.

Am 23. April 2026 habe ich deshalb zwei Anträge eingebracht, einen zum Thema Iran, einen zweiten zum Thema Israel. In beiden geht es auch um das Engagement des Abschaffens der Todesstrafe auf der ganzen Welt; beide wurden einstimmig angenommen.

 Gesamtändernder Abänderungsantrag betreffend „Ablehnung der Einführung bzw. Ausweitung der Todesstrafe im israelischen Recht im Lichte internationaler Menschenrechtsstandards” (813/A(E))

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Gudrun Kugler, Andreas Minnich, Dr. Nikolaus Scherak, MA,

Kolleginnen und Kollegen,

betreffend Einsatz gegen die Todesstrafe im Iran und weltweit sowie Unterstützung von diplomatischen Bemühungen zur Beendigung des Krieges im Nahen Osten

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Außenpolitischen Ausschusses über den Bericht der Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten betreffend EU-Arbeitsprogramm 2026 (III-294/463 d.B.)

Die Europäische Union gehört weltweit- neben dem Europarat- zu den entschiedensten Gegnern der Todesstrafe und verfolgt aktiv deren Abschaffung, sowohl innerhalb Europas als auch auf globaler Ebene. Der Einsatz für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe ist seit vielen Jahren auch ein zentrales menschenrechtliches Anliegen Österreichs. Die österreichische Bundesregierung und das österreichische Parlament setzen sich seit Jahren konsequent für ein weltweites Hinrichtungsmoratorium und für die vollständige Abschaffung der Todesstrafe ein.

Die Todesstrafe ist grausam, unmenschlich und erniedrigend. Es gibt bis auf weiteres keine Beweise dafür, dass die Todesstrafe Kriminalität wirksamer abschreckt als beispielsweise lange Haftstrafen. Die Todesstrafe macht Fehlurteile unumkehrbar, kann willkürlich oder als Instrument politischer Repression eingesetzt und mittels unnötig grausamen und schmerzvollen Hinrichtungsmethoden vollzogen werden. Das Recht auf Leben zählt zu den fundamentalen Menschenrechten und ist sowohl in Art. 3 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte als auch in Art. 6 des Internationalen Paktes über bürgerliche und politische Rechte verankert. Auch vor diesem Hintergrund ist die Anwendung der Todesstrafe besonders problematisch.

Die Entwicklung auf globaler Ebene war über viele Jahre von schrittweisen Fortschritten in Richtung Abschaffung oder zumindest Einschränkung der Todesstrafe geprägt. Mehr als zwei Drittel der Staaten führen heute keine Hinrichtungen mehr durch, was einem historischen Tiefstand entspricht. Gleichzeitig ist jedoch die Anzahl der Hinrichtungen in Staaten, die weiterhin an der Todesstrafe festhalten, in den Jahren 2024 und 2025 wieder deutlich gestiegen.

Besonders alarmierend ist die Lage im Iran. Exekutionen werden dort nicht nur in großem Umfang angewendet, sondern gezielt als Instrument politischer Repression eingesetzt. Nach Angaben der in Norwegen ansässigen NGOs Iran Human Rights (IHRNGO) und ECPM ist die Zahl der Hinrichtungen seit den Protesten nach dem Tod von Mahsa Amini im September 2022 deutlich angestiegen ist und hat sich von 834 im Jahr 2023 auf 975 im Jahr 2024 und 1.639 im Jahr 2025 erhöht[1]. Unter den Hingerichteten waren ethnische Minderheiten und marginalisierte Gruppen überproportional betroffen. Nach Einschätzung unabhängiger Menschenrechtsbeobachter nutzt das iranische Regime die Todesstrafe zunehmend gezielt und systematisch zur Verbreitung von Angst, Einschüchterung von gesellschaftlichem Widerstand und Abschreckung. Vor allem politische Gefangene, Demonstrantinnen und Demonstranten sowie Regimekritikerinnen und -kritiker sind zunehmend von Todesurteilen bedroht oder betroffen. Hinzu kommen Berichte über erzwungene Geständnisse, Folter, unfaire Verfahren und fehlendem Rechtsbeistand. Es ist davon auszugehen, dass der Iran nach der jüngsten Protestwelle im Land und infolge der derzeitigen Kampfhandlungen die Anwendung der Todesstrafe massiv ausweiten wird.

Zugleich hält der Iran an seinem intransparenten Atomprogramm und seiner Urananreicherung fest. Es darf Iran niemals gestattet werden, Atomwaffen zu erlangen. Der Iran ist hinsichtlich seines Nuklearprogramms gefordert, zu diplomatischen Verhandlungen zurückzukehren, mit der IAEO zusammenzuarbeiten und der Organisation uneingeschränkten Zugang zu den iranischen Atomanlagen zu gewähren. Für eine dauerhafte Beendigung des aktuellen Krieges sind diplomatische Verhandlungen zwischen dem Iran und den USA notwendig. Der Krieg betrifft jedoch auch globale, europäische und österreichische Interessen direkt. Europa muss sich daher aktiv in die diplomatischen Bemühungen einbringen. Dies ist von essentieller Bedeutung, um die Zivilbevölkerung im Iran sowie in der Region zu schützen und eine weitere militärische Eskalation und Destabilisierung im Nahen Osten sowie darüber hinaus zu vermeiden. Angriffe auf Staaten in der Region und Blockaden zentraler Handelsrouten verstoßen gegen das Völkerrecht und stellen eine massive Gefährdung der Stabilität in der Region mit unmittelbaren Auswirkungen auch auf Europa und Österreich dar. Die Freiheit der internationalen Schifffahrt in der Straße von Hormus muss wiederhergestellt und dortige militärische Aktivitäten beendet werden, um eine weitere Verschlimmerung der derzeitigen, weltweiten Energiekrise zu verhindern.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

ENTSCHLIESSUNGSANTRAG

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für europäische und internationale Angelegenheiten, wird ersucht:

  • im Verbund mit den EU-Mitgliedstaaten laufende diplomatische Bemühungen zu unterstützen, die zu einer Deeskalation der Lage, zu einem dauerhaften Waffenstillstand und einer Beendigung des Krieges zwischen den USA, Israel und dem Iran führen können, sowie sämtliche Maßnahmen zu unterstützen, die auf die Einhaltung des Völkerrechts und die Stabilität in der Region abzielen;
  • bilateral und vor allem im Verbund mit den EU-Partnern die fortgesetzte und massiv eskalierende Anwendung der Todesstrafe im Iran in aller Schärfe zu verurteilen, insbesondere jene Fälle mit Nachdruck zu thematisieren, in denen politische Gefangene, Demonstrantinnen und Demonstranten, Kriegsgegner und Regimekritiker von Todesurteilen bedroht oder betroffen sind, sowie darauf hinzuwirken, dass der Iran seinen Verpflichtungen in Bezug auf die Menschenrechte und Grundfreiheiten vollumfänglich nachkommt;
  • bilateral und vor allem im Verbund mit den EU-Partnern die Abschaffung der Todesstrafe systematisch im Dialog mit jenen Drittstaaten anzusprechen, die weiterhin an der Todesstrafe festhalten und Hinrichtungen durchführen, sowie die Notwendigkeit sofortiger Schritte hin zu Moratorien und zur Abschaffung der Todesstrafe in den betroffenen Staaten zu thematisieren;
  • sich in multilateralen Foren weiterhin aktiv für die weltweite Abschaffung der Todesstrafe einzusetzen, insbesondere in der VN-Generalversammlung und in relevanten Gremien der Vereinten Nationen, sowie entsprechende diplomatische Initiativen und Resolutionen zu ergreifen und zu unterstützen;
  • im Verbund mit gleichgesinnten Staaten und Partnern gezielt jene Staaten, die den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte und das Zweite Fakultativprotokoll zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte noch nicht ratifiziert haben, zur Ratifizierung ohne Vorbehalt zu bewegen.“

[1] 2025_Annual_Report_on_the_Death_Penalty.pdf

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